Sex-Prozess: Gendarm im Zweifel frei gesprochen!
- Gendarm brach in Tränen aus und küsste Kreuz am Richtertisch
- Angeklagter wird noch heute enthaftet
Das Urteil im Missbrauchsprozess ist da - und es ist für viele überraschend: Der Kommandant eines Niederösterreichischen Gendarmeriepostens, der im Verdacht stand, seine mittlerweile 16-jährige Tochter seit Jahren sexuell missbraucht zu haben, wurde freigesprochen. Die Anklage legte dem Mann schweren sexuellen Missbrauch, Blutschande, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses sowie Körperverletzung zur Last.
Es gibt erhebliche Zweifel, ob die Aussage der Tochter geeignet ist, die leugnende Verantwortung des Angeklagten zu widerlegen", so die Richterin.
Der 62-jährige Gendarm brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus und küsste vor Freude das Kreuz am Richtertisch, nachdem er sich dafür die Erlaubnis der vorsitzenden Richterin eingeholt hatte. Staatsanwältin Ursula Schambron gab keine Erklärung ab, der Freispruch ist daher noch nicht rechtskräftig.
"Ich halte ihn für unschuldig", bezweifelt Verteidiger Herbert Eichenseder die Angaben des ins Drogenmilieu abgeglittenen Mädchens.
Hauptzeugin log mehrfach
Das Mädchen hatte im Prozessverlauf mehrfach nachweislich gelogen - sie hatte etwa fälschlich behauptet, an pensionierte Gendarmen vermittelt worden zu sein. Außerdem verbrannte sie ihr Tagebuch, von dem Ermittler sich genauere Aufschlüsse erhofft hatten.
Die Anklage legte dem Gendarmen schweren sexuellen Missbrauch, Blutschande, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses sowie Körperverletzung zur Last. Seine Tochter hatte den Fall ins Rollen gebracht, nachdem ihr der als streng bekannte Vater im Zuge einer Auseinandersetzung die Hand gebrochen hatte. Im Fall eines Schuldspruches hätten ihm bis zu zehn Jahre Haft gedroht.
45 Minuten Beratungen
45 Minuten benötigte der Schöffensenat, um zu seiner Entscheidung zu gelangen. Richterin Ingeborg Kristen ging in der Begründung vor allem auf die zum Teil widersprüchlichen Angaben der Tochter vor der Gendarmerie und im gerichtlichen Vorverfahren ein, die letzten Endes zum Freispruch im Zweifel führten. Die Beweislage hatte für einen Schuldspruch "nicht ausgereicht."
Enthaftung noch heute
Der suspendierte Postenkommandant wird noch heute aus der U-Haft entlassen. "Ich überlasse es Ihnen, wie Sie mit Ihrer familiären Situation umgehen und wohin Sie sich wenden", riet die Richterin dem Mann, er möge nicht zu seiner Familie zurückkehren. "Jawohl!" entgegnete dieser darauf in militärisch zackigem Tonfall. Er will zu seiner Schwester ziehen.
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