Donnerstag, 1. August 2002

FORMAT zu Bonus-Meilen: Beamte im Kriminal

  • Fiedler in FORMAT zu Bonus-Flügen: Strafbar!
  • Keine Privatnutzung von Ministern, Landeshauptleuten, Beamten

Der Skandal um dienstlich erflogene und privat verwendete Bonus-Meilen: In Deutschland strafbar, in Österreich nicht. So die Meldungen bisher. Im neuen FORMAT klärt der Rechnungshofpräsident auf: Die private Verwendung dienstlich erworbener Flugkilometer kann auch in Österreich strafbar sein! Bei Amträgern - Ministern, Landeshauptleuten, Beamten- handelt es sich nämlich um einen "Verstoß gegen das Verbot der Geschenkannahme." Das wissen aber Hunderte Beamte bisher nicht. Deshalb stehen sie mit einem Fuß im Kriminal...

Für sie gilt bei Bonusmeilen nämlich genauso das Verbot der Geschenkannahme. Bloß dass das einigen Ressorts bislang offenbar nicht bewußt war.

Die Bediensteten des Außenministeriums sind von Amts wegen bislang etwa nur dazu angehalten, dienstlich erworbene Bonusmeilen auch dienstlich zu verwenden. "Es gibt aber keine gesetzliche oder administrative Handhabe, das zu exekutieren", so ein Sprecher.

Das Verteidigungsministerium wiederum hat seinen Beamten aufgrund der unklaren Rechtslage erst kürzlich erlaubt, frei über ihre Flugkilometer zu verfügen (also Bonusmeilen auch privat zu verwenden) – nachdem diese jahrelang einfach verfallen waren.

Im Innen- und Wirtschaftsministerium war man diesbezüglich vorsichtiger: Dort können sich Beamte Bonusmeilen für Dienstreisen schon seit längerem nicht gutschreiben lassen – das wird durch einen auf den Tickets aufgedruckten Code verhindert.

Tatbestand der strafbaren Geschenkannahme
"Wenn ein Amtsträger - also ein Minister, Landeshauptmann oder Beamter - Bonusmeilen, die er für Dienstflüge bekommen hat, privat verwendet, ist das jetzt schon unzulässig und verstößt gegen das Verbot der Geschenkannahme", wird Rechnungshofpräsident Fiedler in FORMAT zitiert.

Freies Fliegen ohne Vorschrift
Keine Regelung schreibt vor, was Abgeordnete mit ihren dienstlich erworbenen Bonusmeilen machen dürfen und was nicht. Und deshalb hat, glückliches Österreich, auch keiner ein schlechtes Gewissen.

Im Klartext: Wenn es Parlamentarier darauf anlegen, dann können sie sich vom Staat auf Umwegen das Urlaubsvergnü-gen finanzieren lassen – im Unterschied zu Deutschland ist das völlig legal und allenfalls moralisch bedenklich.

1.8.2002 12:51