Verwaltungsgerichtshof stoppt Koralmbahn-Bau
- Bewilligung für 13 Kilometer langen Abschnitt aufgehoben
- Minister Reichhold: "fragwürdig", "spitzfindig", "gegen Kärnten"
Infrastruktur-Minister Reichhold ist verärgert. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat den umstrittenen Bau der Koralmbahn zwischen Graz und Klagenfurt teilweise gestoppt. Das Höchstgericht hat die Bewilligung für den Bau eines 13 Kilometer langen Teilstücks zwischen Althofen an der Drau und Klagenfurt (beide Kärnten) aufgehoben. für Reichhold ein "unübliche Aktion", die "gegen Kärnten" gerichtet sei. Nun droht jedoch auch Ungemach in der Steiermark, denn auch dort wurde ein Teilstück der neuen Trasse keiner UVP unterzogen.
Für das vorliegende Eisenbahnvorhaben sei zu Unrecht keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden, erklärte der VwGH in seiner heute veröffentlichten Entscheidung. Ein solches Verfahren werde bei dem Bau von Eisenbahn-Fernverkehrsstrecken von der EU zwingend vorgegeben.
Zentrales Projekt
Die Koralmbahn ist als zentrales Projekt des Generalverkehrsplans für Österreich vorgesehen. An dem von dem nunmehrigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) betroffenen Abschnitt zwischen Klagenfurt und Althofen wurde bereits seit März des Vorjahres gebaut. Die Freigabe durch das Verkehrsministerium für den Endausbau erfolgte im März dieses Jahres mit der 10. Übertragungsverordnung der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG (HL-AG).
Reichhold verärgert
Mit heftiger Kritik reagierte Verkehrsminister Reichhold (FP) auf das Urteil. Wörtlich bezeichnete der Minister das Urtei als "fragwürdige Aktion" und "juristische Spitzfindigkeit". Das Höchstgericht entscheide damit "gegen Kärnten", die Vorgehensweise sei "völlig unüblich". "Das Höchstgericht hat sich in dieser Form erstmals so verhalten", ärgert er sich.
"Das Urteil schadet der heimischen Wirtschaft". Die Vorgehensweise sei EU-weit einzigartig. "Ich kenne kein Land, wo baureife Projekte auf solche Weise verzögert werden." Den entsprechenden Bescheid will er nun rasch neu erstellen. Sollte tatsächlich eine UVP notwendigwerden, wird die Fertigstellung des Abschnitts bis zu zwei Jahre länger brauchen.
"Kein zurück mehr"?
Infrastrukturminister Mathias Reichhold (F) meinte damals noch: "Damit gibt es für den Bau der Koralmbahn als neue Verbindung zwischen Klagenfurt und Graz kein Zurück mehr." Eine Stellungnahme des Verkehrsministeriums nach dem heute bekannt gegebenen Höchstgerichtsurteil ist noch ausständig.
Insgesamt umfasst der Ausbau der Koralmbahn, samt dem viel diskutierten Koralmtunnel, ein Volumen von rund 2,3 Milliarden Euro. Die gesamte Strecke sollte nach bisherigen Plänen bis 2015 fertig gestellt werden.
Verständnis für VwGH-Erkenntnis
Das Erkenntnis des VwGH zur Koralmbahn erntete abseits des Infrastrukturminister jedoch auch Verständnis. Die ÖVP sprach zwar von einem "bedauerlichen", jedoch "korrekten" Entscheid. Die SPÖ nützt den Baustopp und will die finanziellen Mittel nun in die Ostregion um Wien investieren.
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