EU startet Defizit-Verfahren gegen Portugal
- Lissabon bestätigt 4,1 Prozent Abgang
- Portugiesen befürchten Mega-Bußgeld an Brüssel
·380 Mio. Euro
Lissabon fürchtet Mega-Geldbuße
Die EU-Kommission hat zum ersten Mal ein Defizit-Verfahren gegen ein Mitgliedsland eingeleitet. Betroffen ist Portugal. Der jetzt von Portugal bestätigte Wert von 4,1 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt liegt klar über der erlaubten Markt von drei Prozent, erklärte EU-Währungskommissar Pedro Solbes am Donnerstagabend in Brüssel.
Solbes berief sich auf offizielle Zahlen aus Lissabon. "Der gemeldete Wert beweist das Vorhandensein eines übermäßigen Defizits in Portugal im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspaktes", schrieb Solbes in einer Erklärung. Bisher hatte es in Brüssel stets geheißen, die Kommission wolle mit einen solchen Verfahren bis nach der Sommerpause warten. In letzter Konsequenz drohen Portugal nun hohe Geldstrafen.
Schwere Versäumnisse in Portugal
Solbes bemängelte schwere Versäumnisse in Portugal bei der Erstellung der Verschuldungszahlen. Die neue Regierung des rechts-liberalen Premierministers Jose Manuel Durao Barroso hatte vor einigen Wochen einen Kassensturz begonnen. Portugal hatte im Februar gemeinsam mit Deutschland die Zustellung eines Blauen Briefs zur Defizitwarnung verhindert.
Zuvor hatte Finanzministerin Manuela Ferreira Leite den Defizitwert nach einer Kabinettssitzung in Lissabon offiziell mitgeteilt. Ferreira Leite bezeichnete die Überschreitung der Defizitgrenze als schwerwiegende Situation mit ersten Konsequenzen sowohl national wie international. Portugal müsse schnell handeln, um die Glaubwürdigkeit wieder zurückzugewinnen. Sie sprach von der Verpflichtung der Regierung, das Haushaltsdefizit 2002 unter die Drei-Prozent-Grenze zu drücken. Angestrebt würden 2,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Ministerin rief Gewerkschaften und Unternehmen auf, an diesem Ziel mitzuwirken.
Stabilitätspakt zwingt EU zum Handeln
Überschreitet ein Mitgliedsland der Euro-Zone die Marge von drei Prozent, ist die EU-Kommission laut dem Stabilitätspakt der EU aus dem Jahr 1996 verpflichtet, ein Verfahren gegen dieses Land einzuleiten. Dies muss von den Mitgliedstaaten im Ministerrat mit einer qualifizierten Mehrheit bestätigt werden. Dem betroffenen Staat werden zunächst Maßnahmen empfohlen, wie er das Haushaltsdefizit in den Griff bekommen kann. Ändert die Regierung an ihrem Kurs nichts, kann der Rat gegen das Land eine empfindliche Geldstrafe verhängen, die bis zu 0,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts betragen kann.
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