Beratungen über Maßnahmen im Hormonskandal
- Sieben-Tage-Frist für gesperrte Betriebe geplant
- Stichenproben sollen "sicheres" Futter garantieren
·Deutschland
Bauernverband
will klagen
Die EU-Kommission und die betroffenen Mitgliedstaaten haben sich nach dem Hormonskandal im Tierfutter nun auf eine Vorgehensweise geeinigt. Diese Einigung sieht vor, die gesperrten Betriebe nach einer siebentägigen Beaufsichtigung wieder freizugeben.
Die wegen des Hormonskandals im Tierfutter gesperrten Agrarbetriebe in der EU werden nach sieben Tagen freigegeben, wenn in Stichproben bei den Tieren keine Rückstände gefunden werden und seit mindestens sieben Tagen ausschließlich "sicheres" Futter verwendet wurde. Auf ein entsprechend einheitliches Vorgehen haben sich nach Mitteilung des deutschen Verbraucherministeriums die EU-Kommission und die am meisten betroffenen Mitgliedstaaten verständigt.
Wie Staatssekretär Alexander Müller am Dienstag in Berlin weiter mitteilte, soll die Einigung in Brüssel den anderen EU-Staaten unterbreitet werden. Laut Müller wurde verabredet, alle möglicherweise mit dem verbotenen Hormon MPA belasteten Futtermittel oder Rohprodukte sicher zu stellen und zu entsorgen.
In Betrieben mit belastetem Futter sollen stichprobenartige Untersuchungen der Tiere vorgenommen werden. Gleiches gelte für Betriebe, bei denen noch unklar sei, ob ihre Futtermittel MPA-belastet gewesen seien.
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