Profiboxer erstach Ex-Freundin: Lebenslange Haft
- Geschworene entschieden einstimmig: Es war Mord
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig

Anklage: Mord. "Meine Emotionen sind stärker als mein Verstand. Ich habe nicht mehr gesehen, dass sie mein Püppchen war. Ich habe sie doch geliebt über alles! Sie war mein Leben..." Das sagte der angeklagte Ex-Boxer heute vor Gericht. Staatsanwältin Michaela Schnell legt dem 30-Jährigen zur Last, dass er in krankhafter Eifersucht seine Ex-Freundin erstochen hat. Das Urteil wurde rasch gefällt - nach nicht einmal einstündiger Beratung verkündeten die Geschworenen: Lebenslang.
Zvonimir H. musste sich vor einem Wiener Schwurgericht (Vorsitz: Peter Liebetreu) verantworten. Weil er laut Anklage am 22. September 2001 seiner Ex-Freundin erstochen haben soll. Er bestritt die Tötungsabsicht, die Geschworenen glaubten seinen Beteuerungen nicht. Das einstimmige Urteil lautet: Es war Mord. Die Strafe: lebenslange Haft.
Verteidiger Werner Tomanek meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Krankhafte Eifersucht
"Die Beziehung der beiden war wie eine griechische Tragödie: Die Außenstehenden erkennen, dass etwas Furchtbares passieren wird", sagte der Verteidiger beim Prozess. Das hing vor allem mit der krankhaften Eifersucht des Halbschwergewichtsboxers zusammen, der sich unter den ersten 100 der Weltrangliste findet, des Geldes wegen nebenbei aber als Portier und Türsteher in einer Disco arbeiten musste.
Als er Stefanie kennen lernte, verliebte sich H. Hals über Kopf und ließ sich scheiden. Doch nach einiger Zeit sah die Web-Designerin keine gemeinsame Zukunft mehr. Gewalttätige Übergriffe dürften diesen Entschluss zumindest mit beeinflusst haben. Im August 2001, kurz vor dem geplanten Umzug in eine gemeinsame Wohnung, trennte sie sich endgültig von ihrem Freund.
"Vom Verstand her war mir klar, dass sie sich lösen wollte. Aber aus dem Herzen habe ich sie nicht rausbekommen", sagte der Ex-Boxer. Stefanie habe sich "grundlos" getrennt: "Wir haben eine ziemlich glückliche Beziehung geführt."
Terror und Drohungen
Weil er ihre Entscheidung nicht einsehen wollte, begann H. die Frau regelrecht zu terrorisieren. Er bombardierte sie mit Anrufen, belästigte sie in der Firma. Am 21. September marschierte er in ihr Büro und erzählte vor ihren Arbeitskollegen, sie habe Hepatitis C, sei schon im Gefängnis gesessen, leide an Kleptomanie. Und er drohte, wenn er sie nicht haben könne, werde sie auch kein anderer bekommen.
Verängstigtes Opfer erstattete Anzeige: Richter sah keinen Haftgrund - das Todesurteil!
Stefanie W. ging am Abend zur Polizei und erstattete Anzeige. Obwohl H. mehrere Vorstrafen wegen Körperverletzung aufweist, nahm der Journalrichter von der Verhängung der U-Haft Abstand: Die Haftgründe reichten seiner Ansicht nach nicht aus.
Das letzte Gespräch - ein Blutbad!
Daher war es Zvonimir H. möglich, seine Ex-Freundin am nächsten Tag vor ihrer Wohnung in Wien-Favoriten abzupassen. Als sie vom Einkaufen heimkam, drängte er sich in ihre Bleibe. "Weil ich stur war. Ich wollte meinen Kopf durchsetzen und mit ihr reden", legte der 30-Jährige nun dar. Aus Angst und um ihre Bitte durchzusetzen, er möge die Wohnung verlassen, griff die nur 1,57 Meter große und 47 Kilogramm leichte Frau zu einem Messer und rief: "Schleich dich!" Der um 40 Kilogramm schwerere Hüne vor Gericht: "Da hab ich sie attackiert. Warum, das weiß ich nicht. Es war instinktiv. Der Verstand war schon seit Wochen nicht mehr funktionstüchtig."
H. versetzte der Frau einen Faustschlag und entwand ihr das Messer. Dann stach er ihr damit laut dem Gutachten der Gerichtsmedizinerin fünf oder sechs Mal in den Hals, nachdem sie auf einer Couch zu liegen gekommen war.
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