FORMAT: Der FP-Anwalt & Ausländer-Adoption
- FP-naher Anwalt sorgt für Aufenthaltsgenehmigung per Adoption
- Wurden illegale Vermittlungsgebühren verlangt?
Der Wiener FP-Anwalt Gerhard Colerus unterläuft die restriktive Ausländerpolitik der Regierung. Per Adoption verschafft er Hunderten eine legale Aufenthaltsgenehmigung außerhalb der Quote. Der Trick: In Österreich gibt es ein Gesetz, das die Erwachsenen-Adoption regelt. Jeder erwachsene Österreicher kann davon Gebrauch machen. Ca. 1.000 Anträge pro Jahr werden alleine in Wien gestellt. Möglicherweise sind Vermittlungsgebühren an Colerus gezahlt worden. Ab 1. Jänner 2003 ändern sich die Regeln - das Gesetz wird verschärft.
Wer sich illegal in Österreich befindet und auf einen Quotenplatz wartet ist nicht unbedingt in der schlechtesten Position. Denn es gibt einen Mann der helfen kann: Doktor Gerhard Colerus, ein FP-naher Jurist der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Jörg Baumgärtel. Nebenbei fungiert er als Rechtsbeistand der FP-Polizeigewerkschaft AUF. Sein Tipp: Wenn Sie sich von einem Österreicher adoptieren lassen, dann haben sie gute Chancen auf eine Aufenthaltsgenehmigung." Colerus macht sich dabei eine Gesetzesbestimmung zunutze, die in der EU mit Ausnahme von Deutschland einmalig ist: die Möglichkeit der Erwachsenenadoption.
So funktioniert die Erwachsenen-Adoption
Diese Möglichkeit besteht wenn der adoptierende Elternteil Österreicher ist und 18 Jahre älter als das Wahlkind. Außerdem muss der Wunsch bestehen eine Beziehung herzustellen, "die dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entspricht". So steht es im Gesetz. Als Kinder von Österrreichern kommen die adoptierten Ausländer dann schnell zu einem legalen Aufenthaltsstatus. Um die Ausschöpfung der Zuwanderungsquote müssen sie sich nicht kümmern.
Zahl der Anträge explodiert
Allein in Wien bringen derzeit laut Bundespolizeidirektion pro Woche fünfzehn bis zwanzig adoptierte Ausländer einen Antrag ein. Übers Jahr hochgerechnet wären das allein in der Bundeshauptstadt zwischen 780 und 1040 Aufenthaltsanträge. Und diese werden in der Regel auch bewilligt. Bis vor drei Jahren wurden nur drei bis fünf Anträge pro Jahr gestellt.
Unklar ist ob der Anwalt Gerhard Colerus als illegale Vermittlungsinstanz zwischen den Adoptiv-Partnern aufgetreten ist. Die Aussagen einiger Adoptiveltern weisen aber darauf hin.
Bedingungen verschärft
Mit der jüngsten Fremdengesetznovelle (ab 1. 1. 2003) wurden die Bedingungen verschärft, unter denen adoptierte Erwachsene aus dem Ausland eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen können. Colerus ist aber optimistisch, dass auch das neue Gesetz Schlupflöcher bietet über ausbleibende Kundschaft macht er sich keine Gedanken: "Ich hab mir halt einen Namen gemacht."
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