Böhmdorfer plant verstärkten Schutz der Privatsphäre
- Staat soll mind. 1.000 für illegale Überwachungen zahlen

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Für Verletzung von Privatsphäre durch Behörden soll künftig Vater Staat Schadenersatz leisten. So der Plan von Justizminister Böhmdorfer. Das Privatsphäre-Schutzgesetz sieht für illegale Telefon- und Videoüberwachung, illegale Weitergabe bzw. Veröffentlichung vertraulicher Akteninhalte und Eingriffe in den PC einen Ersatz für immateriellen Schaden von mindestens 1.000 Euro vor. Böhmdorfer hofft, dass damit "die Behördenleiter noch mehr als bisher aufpassen, dass solche Veröffentlichungen nicht stattfinden".
Die Privatsphäre ist schon heute strafrechtlich geschützt. Böhmdorfer will aber einen leichteren Zugang und erstmals einen pauschalierten immateriellen Schadenersatz einführen - weil der konkrete Schaden z.B. einer Veröffentlichung aus nicht verfahrensrelevanten Lauschangriffs-Ergebnissen so schwer zu beweisen sei. Künftig soll ein Geschädigter auch nicht mehr das konkrete Verschulden eines Behördenorgans beweisen müssen, sondern nur mehr die Rechtswidrigkeit und der Verletzung der Privatsphäre. Die Lehre sei zwar "kritisch", was den - in Österreich bisher nur in sehr zarten Ansätzen vorhandenen - Ersatz für immaterielle Schäden betrifft, "aber manchmal geht es nicht anders".
Privatsphäre-Schutzgesetz soll noch heuer durchs Parlament
Der Entwurf für das Privatsphäre-Schutzgesetz steht noch bis 20. September in Begutachtung. Ende Oktober/Anfang November will Böhmdorfer die Regierungsvorlage fertig haben, so dass das Gesetz noch heuer vom Parlament beschlossen werden kann.
Nichts zu tun hat diese zivilrechtliche Regelung mit den im Zuge der Vorverfahrens-Reform geplanten strafrechtlichen Maßnahmen bei unerlaubten Veröffentlichungen aus einem Gerichtsakt. Der so genannte "Journalistenparagraf" 54 StPO wende sich vor allem gegen unerlaubte Veröffentlichungen etwa durch den Beschuldigten oder den Verteidiger. Hier könne man, meinte Böhmdorfer, mit einer zivilrechtlichen Regelung nicht das Auslangen finden. "Das würde ein Kostenrisiko bedeuten, das vor allem arme Leute, die durch eine Veröffentlichung in ihrer Existenz bedroht sind, nicht leisten können." Zwar sei die Verankerung im Strafrecht für ihn "keine Fahnenfrage", "aber man muss ausreichenden Rechtsschutz bieten. Es kann nicht sein, dass sich nur ein Wohlhabender leisten kann, gegen solche Veröffentlichungen vorzugehen."
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