Die Forderungen der Arbeiterkammer im Wortlaut
# Die Lagertemperaturen müssen wirksam von der Lebensmittelaufsicht kontrolliert werden - Verstöße sind zu bestrafen. Die allgemeine Hygieneverordnung, in der die maximalen Lagertemperaturen für Frischfleisch von vier Grad Celsius verbindlich vorgeschrieben sind, werden unzureichend eingehalten, wie die aktuelle AK Erhebung zeigt.
# In der allgemeinen Hygieneverordnung ist klarzustellen, dass die vorgeschriebenen Lagertemperaturen als maximale Produkttemperaturen zu verstehen sind. Nur so kann die Qualität und Haltbarkeit der Produkte ausreichend gesichert werden.
# Die durchgehende Einhaltung der Kühlkette von der Erzeugung bis zum Verkauf muss gewährleistet sein, das sie wesentlich für die Lebensmittelqualität ist.
# Die Hersteller müssen die Haltbarkeitsdaten verkürzen. Verbrauchsfristen müssen auf Grund realistischer Kühltemperaturen berechnet werden. Denn derzeit muss der Konsument von kürzeren als am Etikett angegebenen Haltbarkeitsfristen ausgehen.
# Der Handel muss die Kühlgeräte und Produkttemperaturen besser kontrollieren und überprüfen, ob das Thermometer richtig angebracht ist und auch funktioniert.
# Unternehmer muss für Verstöße gerade stehen Die Verantwortlichkeit bei Verwaltungsstrafverfahren muss statt die Angestellten (Filialleiter) die Unternehmer bzw. Unternehmensleitung treffen. Dabei muss klargestellt werden, dass nicht - wie es derzeit üblich ist - die Filialleiter, die keine "wirklichen" Entscheidungsbefugnisse haben, für die Versäumnisse der Unternehmen verantwortlich gemacht werden.
# Konsumenten besser informieren Sind bei Nachkontrollen eines Verstoßes die Ergebnisse unverändert schlecht, so müssen das betreffende Unternehmen und das beanstandete Produkt öffentlich genannt werden.
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