E.ON erwägt Verzicht auf Ruhrgas
- Düsseldorfer Gericht untersagte Übernahme

Der Düsseldorfer Energiekonzern E.ON erwägt einem Zeitungsbericht zufolge, auf die ins Stocken geratene Übernahme der Ruhrgas AG durch ganz zu verzichten. Ehe sich Vorstandschef Ulrich Hartmann auf eine jahrelange juristische Prozedur einlasse, verzichte er lieber ganz auf die Übernahme, berichtet das Blatt unter Berufung auf E.ON nahe stehende Finanzkreisen.
Stattdessen werde Hartmann sich nach geeigneten Übernahmekandidaten im Ausland umsehen, hieß es weiter. Eine E.ON-Stellungnahme zu dem Bericht war zunächst nicht zu erhalten. Die lange als letzte Hürde im Fusionspoker der deutschen Energiekonzerne E.ON und Ruhrgas geltende Ministererlaubnis war zum bloßen Etappensieg geworden: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Übernahme vorläufig untersagt, unter anderem, weil es Verfahrensfehler bei der erteilten Ministererlaubnis befürchtet. Erstmals könnte damit schon bald ein bereits abgesegneter Fusionsplan gekippt werden.
Sollte das Oberlandesgericht (OLG) nach der für Mittwoch angesetzten Anhörung seine vorläufige Entscheidung der vorigen Woche bestätigen, wäre E.ON der Vollzug der Ruhrgas-Übernahme mit großer Wahrscheinlichkeit für viele Monate verboten. Dann müsste abgewartet werden, wie das Gericht in der Hauptsache, also den offiziellen Beschwerde-Verfahren entscheidet. Bis zu einem rechtskräftigten Urteil könnten, selbst wenn es schnell ginge, Monate, wenn nicht Jahre vergehen, heißt es in Justizkreisen.
Dass das Gericht bei seiner Meinung bleibt, und die von Staatssekretär Alfred Tacke erteilte Ministererlaubnis wegen Verfahrensfehlern und/oder falscher Zuständigkeiten auf Eis legt, gilt nicht nur unter Rechtsgelehrten als durchaus denkbar. Auch im Kreis der betroffenen Unternehmen wird hinter vorgehaltener Hand bestätigt, das man eine Lösung außerhalb des Gerichtsweges bevorzugen würde.
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