EU-Kommission regelt den künftigen Autovertrieb neu
- Gebietsschutz im Autohandel soll mit Oktober 2004 fallen
Die EU-Kommission hat eine Neuregelung des Autovertriebs in der EU beschlossen. Die neue Verordnung tritt am 1. Oktober 2002 in Kraft. Für die Anpassung bestehender Händlerverträge ist eine einjährige Übergangszeit vorgesehen. Für das Auslaufen des Gebietsschutzes gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2005.
EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti, der den Vorschlag entworfen hat, hofft durch die Neuregelung auf stärkeren Wettbewerb und sinkende Auto- und Servicepreise in Hochpreisländern wie Österreich. Die Entscheidung können weder EU-Parlament noch EU-Ministerrat zu Fall bringen.
Die Autoindustrie hat seit Jahren eine Ausnahme von den EU-Wettbewerbsbestimmungen (Gruppenfreistellungsverordnung - GVO), wonach einzelnen Händlern in einer Region exklusive Vertriebsrechte für einzelne Marken zugewiesen werden können (Gebietsschutz). Monti will nun diese engen Bindungen zwischen Autoherstellern und Händlern lockern. Der Gebietsschutz soll laut Montis Vorschlag nach einer Übergangsfrist im Oktober 2004 fallen. Das EU-Parlament und Deutschland hatten im Vorfeld ein Frist bis mindestens 2005 gefordert.
Nach den neuen Regeln haben die Hersteller die Wahl zwischen einem exklusiven und selektiven Vertrieb. Beim exklusiven System teilt der Hersteller einem Händler ein Gebiet exklusiv zu, die Beschränkungen für den Weiterverkauf entfallen dabei. Damit darf dieser Händler dann an jeden Kunden - auch an andere Großhändler bis hin zu Supermärkten - Autos verkaufen.
Beim selektiven System kann der Hersteller dem Händler Qualitätskriterien und Einschränkungen beim Verkauf verordnen. Andere Händler können allerdings nicht daran gehindert werden, in der Region die gleiche Marke anzubieten.
Mehr Freiheiten
Händler dürfen laut neuer GVO außerdem auch mehrere Marken gleichzeitig anbieten und frei entscheiden, ob sie Wartung und Reparatur selbst anbieten oder dafür eine Fremdfirma beauftragen. Gemäß Montis Vorschlag erhalten die unabhängigen Betriebe auch Zugang zu den technischen Informationen der Hersteller. Auch der Bezug von Ersatzteilen wird künftig liberalisiert. Kunden können wählen, ob sie einen Original-Ersatzteil wollen oder einen - meist billigeren - Ersatzteil von einer anderen Firma.
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