Cybertron wehrt sich gegen Telekom Austria
- TA darf keine CyberTron-Kunden keilen
- Handelsgericht Wien erlässt einstweilige Verfügung

Die Telekom Austria (TA) darf ab sofort keine Kunden des insolventen Wiener Telekom-Betreibers CyberTron mehr keilen. Das Handelsgericht Wien habe der TA per einstweiliger Verfügung untersagt, Kunden der CyberTron ohne deren vorherige Zustimmung zu Werbezwecken telefonisch zu kontaktieren.
Laut CyberTron hat die TA, nachdem sie am 25. Juni 2002 dem insolventen Unternehmen die Leitungen gekappt hat, zahlreiche CyberTron-Kunden telefonisch kontaktiert, um mit ihnen einen neuen Telefonvertrag abzuschließen.
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