Deutsche Homo-Ehe verfassungsgemäß
- Bundesverfassungsgericht entschied für Homo-Ehe
- Stoiber bedauert Entscheidung
Die so genannte "Homo-Ehe" in Deutschland ist nicht verfassungswidrig. Wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschied, bedeuten gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften keinen Angriff auf die durch das deutsche Grundgesetz geschützte Ehe von Mann und Frau. Gegen das im vergangenen August in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz hatten die unionsgeführten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen geklagt. Sie sahen durch das Gesetz den in der Verfassung verankerten besonderen Schutz der Ehe verletzt.
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland schätzt die Zahl der Partnerschafts-Eintragungen seit dem vergangenen Jahr auf mehr als 4000. Der eheähnliche Lebensbund gewährt Schwulen und Lesben Erb- und Unterhaltsrecht. Sie dürfen einen gemeinsamen Namen annehmen, können eine Art von Zugewinngemeinschaft vereinbaren und gelten als Familienangehörige. Parallelen zur Ehe bestehen zudem im Ausländer-, Sozial- und Familienversicherungsrecht.
Die Aufspaltung des Gesetzes in einen von den Ländern nicht zustimmungspflichtigen Teil und einen zustimmungspflichtigen Teil sei nicht willkürlich gewesen, heißt es in dem Erkenntnis der Höchstrichter. Mit dem Urteil können gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Die seit August bereits eingetragenen Partnerschaften haben Bestand.
Bereits im vergangenen Jahr hatte es das Bundesverfassungsgericht mit Mehrheit abgelehnt, das Inkrafttreten des Gesetzes vorläufig zu stoppen. Damit konnte das Gesetz der rot-grünen Regierungskoalition im August 2001 vorläufig in Kraft treten. Nun wurde auch in der Hauptsache die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestätigt.
Stoiber bedauert Karlsruher Entscheidung zu
Der bayerische Ministerpräsident und Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedauert. Eine unionsgeführte Bundesregierung werde das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz aber nicht in Frage stellen, teilte die Münchner Staatskanzlei am Mittwoch mit. Nicht akzeptabel sei dagegen die von Rot-Grün geplante Angleichung der eingetragenen Lebenspartnerschaft an die Ehe bei Steuer und Sozialversicherung.
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