18 Jahre Haft für Messerstecher
- Liebespaar und Türsteher durch zahlreiche Messerstiche verletzt
- Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher

18 Jahre Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher: So lautete heute, Montag, am Landesgericht Krems das Urteil gegen Richard P. (23). Der Arbeitslose hatte am 12. Jänner dieses Jahres auf dem Parkplatz bei einer Discothek in Hadersdorf ein ihm unbekanntes junges Liebespaar und den zu Hilfe eilenden Türsteher des Lokals mit dem Messer attackiert und ihnen unzählige Stiche versetzt. Alle drei Opfer erlitten lebensgefährliche Verletzungen und bleibende Schäden (Narben und motorische Beeinträchtigungen).
Die Geschworenen entschieden im Fall des Liebespaares einstimmig auf versuchten Mord, beim Türsteher mit fünf zu drei Stimmen. Einig waren sich die Geschworenen auch darin, dass P. zurechnungsfähig war.
In der Urteilsbegründung führte Richter Walter Winalek aus, dass erschwerend die - nun widerrufenen - bedingten einschlägigen Vorstrafen sowie der dreifache Versuch mit jeweils schweren Verletzungen der Opfer gewertet wurden. Unter Berücksichtigung der geistigen Abartigkeit und Gefährlichkeitsprognose war der Beschuldigte in eine Anstalt einzuweisen. P. meldete Nichtigkeit und Berufung an, der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtmittel.
Sein letztes Wort vor der Beratung hatte Richard P. genutzt, um sich bei den Opfern zu entschuldigen. Zuvor hatte sein Verteidiger Günter Katzensteiner, der auf schwere Körperverletzung und Unzurechnungsfähigkeit plädierte, namens seines Mandanten die Ansprüche der drei Verletzten anerkannt - die beiden Männer hatten je 22.000 Euro beantragt, die junge Frau die Hälfte. Seitens des Gerichtes wurde die Entschädigung für den am schwersten verletzten Reinhard R. sogar mit 25.000 Euro festgesetzt.
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