Donnerstag, 18. Juli 2002

Mordprozess: 16-Jähriger zu 8 Jahren Haft verurteilt

  • Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Acht Jahre Freiheitsstrafe wurden am Landesgericht Krems über jenen 16-Jährigen verhängt, der am 29. Dezember 2001 seine 18-jährige Freundin mit Schlägen und Tritten gegen den Kopf derart misshandelte, dass das Mädchen starb. Der Schöffensenat folgte mit diesem Urteil der Staatsanwaltschaft, für welche die brutale Gewalttat und das planmäßige Vorgehen einen bedingten Tötungsvorsatz einschlossen und welche die Tat damit als Mord qualifizierte.

Der Verteidiger hatte auf absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Er legte namens seines Mandanten Nichtigkeit und Berufung ein, auch der Staatsanwalt berief gegen die Strafhöhe (die maximal zehn Jahre betragen hätte, Anm.). Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Rechtsanwalt Helmut Paul hatte zu Prozessbeginn mit Rücksicht auf das jugendliche Alter seines Mandanten Alfred K. den Ausschluss der - zahlreich erschienenen - Öffentlichkeit beantragt, dem das Gericht stattgab. Damit wurden weder die Vorgeschichte des Arbeitslosen noch eventuelle Emotionen während der Verhandlung bekannt.

16-jähriger Freund war eifersüchtig
Der damals 15-Jährige hatte seine Freundin Manuela an jenem verhängnisvollen Abend am Bahnhof in Krems getroffen und aus Eifersucht einen Streit begonnen, der sich in zwei Lokalen fortsetzte. Immer wieder soll K. Wutanfälle bekommen haben, berichteten Augenzeugen. Dabei zertrümmerte er auch sein Handy.

Gegen 2.00 Uhr früh lockte K. seine Freundin in einen Hinterhof, um ihr eine "Abreibung" zu verpassen. Die Küchengehilfin habe ihn ausgelacht, sagte Alfred K. später zu den Kriminalbeamten. Er schlug und trat auf sie ein, das Mädchen blieb - schwerst misshandelt - regungslos liegen. Der Arbeitslose fuhr zu seinem Vater und erzählte ihm, was geschehen war, gab aber nur eine vage Beschreibung des Ortes ab. Der Mann und der Stiefvater der 18-Jährigen begaben sich daraufhin gemeinsam auf die Suche nach Manuela - zu spät. Sie war ihren Kopfverletzungen erlegen.

Urteilsbegründung: Prügler nahm Tod der Freundin in Kauf
In der Urteilsbegründung führte Richterin Andrea Hüttl aus, dass die ein drei viertel Jahr dauernde Beziehung Wohl auf Grund des Altersunterschiedes von Beginn an konfliktbelastet war und sich das Paar zuvor 24 Mal getrennt und wieder versöhnt hatte. K. habe Manuela H. wiederholt vorgeworfen, ihn zu betrügen. Im Sommer 2001 war er deshalb einmal mit Faustschlägen auf sie losgegangen. Zum Zeitpunkt der Tat war der Arbeitslose zwar alkoholisiert (1,9 Promille), jedoch zurechnungsfähig. Als sein am Boden liegendes, blutüberströmtes Opfer nur mehr röchelte, habe er weiter brutal und grausam zugeschlagen und damit den Tod des Mädchens billigend in Kauf genommen.

Die planmäßige und heimtückische Vorgangsweise sei erschwerend zu werten, so die Richterin. K. sei zwar unbescholten, es waren jedoch bereits Gerichtsverfahren wegen Körperverletzung anhängig. Als mildernd hätte sich einzig sein - nach mehreren Beschönigungsversuchen während der Verhandlung - letztlich noch umfassendes Geständnis ausgewirkt. Die Eltern des Beschuldigten reagierten auf das Urteil mit Empörung und Tränen.

18.7.2002 10:11