Paragraf 209: Erster Freispruch für Homosexuellen
Zum ersten Freispruch ist es am Mittwoch am Oberlandesgericht Innsbruck für einen Mann gekommen, der nach Paragraf 209 zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden war. Die drei Richter des sechsten Senats sprachen ihn nach nicht einmal zehnminütiger Verhandlung rechtskräftig frei.
Der Mann war im November 2000 vom Landesgericht Feldkirch nach Paragraf 209 verurteilt worden und hatte Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht des sechsten Senats in Innsbruck unterbrach das Verfahren, um einen Aufhebungsantrag an den Verfassungsgerichtshof zu stellen.
Bei der Verurteilung war es um den Vorwurf gegangen, dass der damals 28-Jährige Sex mit einem 16-jährigen Burschen gehabt hatte. Nach dem damals noch gültigen Paragraf 209 war eine homosexuelle Beziehung strafbar, wenn einer der beiden Männer erwachsen und der andere noch nicht 18 Jahre alt ist. Dieser Paragraf wurde vom Verfassungsgerichtshof mit einer Frist bis zum 28. Februar 2003 aufgehoben.
Dem bekennenden Homosexuellen war die Freude ins Gesicht geschrieben und er betonte, dass ihm die Transparenz wichtig sei: "Die Leute sollen sehen, wer verurteilt wird. Ich bin ein ganz normaler Mensch und ich wurde nur verurteilt, weil ich schwul bin. Wäre ich eine Frau, wäre mir das nicht passiert!", erklärte der Mann.
Initiative Sozialismus und Homosexualität forderte bei einer Pressekonferenz im Anschluss an die Verhandlung "keine weiteren Verurteilungen wegen Paragraf 209 StGB und die Freilassung aller wegen Paragraf 209 StGB Inhaftierten". Aus Sicht der Homosexuellenorganisationen sei "mit der Abschaffung des Paragraf 209 StGB nun endlich der Weg fei zur Gleichstellung von Homosexuellen" auch in anderen Rechtsmaterien.
Der Nationalrat hat in der Vorwoche nach dem VfGH-Erkenntnis den Paragraf 209 bereits aufgehoben, dafür im Sexualstrafrecht den Jugendschutz verschärft.
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