Causa Lassing: Betriebsleiter muss ins Gefängnis!
- Urteile nach oben revidiert - Anwalt erwägt Nichtigkeit
- Im Kasten rechts: Die Bilder & Chronologie vom Grubenunglück
Mit bemerkenswerten Urteilen ist am Dienstagnachmittag in Wien die Berufungsverhandlung in der Causa Lassing zu Ende gegangen. Hermann Schmidt (62), der mittlerweile pensionierte Betriebsleiter der Naintscher Mineralwerke (NMW), wurde wegen fahrlässiger Gemeingefährdung zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Der Berufungssenat (Vorsitz: Doris Trieb) befand, Schmidt habe nach dem Grubenunglück vom 17. Juli 1998, bei dem zunächst Georg Hainzl verschüttet wurde, "gezielte Desinformation" betrieben.
Er habe den Rettungsmannschaften und beigezogenen Experten falsche Karten vorgelegt und nichts vom Abbau an der Scheibe 1a im Bereich der Küre 23 berichtet. Das habe dazu geführt, dass weitere zehn Männer in die Grube geschickt wurden, die bei einem neuerlichen Einbruch gegen 21.20 Uhr verschüttet wurden und ums Leben kamen, stellte das Berufungsgericht fest.
"Er sah die Gefahr, wusste die Gefahr und ließ die Männer dennoch in den Berg", hieß es über die Rolle des Betriebsleiters. Wegen der "großen Folgen der Tat" wurde seine ursprüngliche Strafe - 20 Monate bedingt plus eine Geldbuße - daher nicht nur erhöht, sondern entgegen der ausdrücklichen Empfehlung von Oberstaatsanwalt Helmuth Seystock sogar in teilbedingte Haft umgewandelt. Begründung: "In Fällen, wo die Sicherheit von Menschen so erheblich geschäftlichen Interessen untergeordnet wird, ist das aus generalpräventiven Gründen nötig."
Schuldig gesprochen wurden auch der inzwischen im Ruhestand befindliche Berghauptmann von Leoben, Wolfgang Wedrac (65), sowie ein Konzeptsbeamter der Berghauptmannschaft. Wedrac erhielt wegen fahrlässiger Gemeingefährdung sechs Monate bedingt, der Beamte, der für die Scheibe 1a ein Konzept erstellt und eine Besichtigung durchgeführt hatte, drei Monate bedingt.
Bedingte Strafen für Mitangeklagte
Dem Berghauptmann kreidete das Gericht vor allem an, im Vorfeld in der Grube keine Vermessungen und Höhenkontrollen veranlasst zu haben: "Er hat keine Beanstandungen gemacht." Somit wäre "jegliche Kontrolle von Sicherheitsmaßnahmen" unterblieben. Insbesondere hätte sich der Berghauptmann um die Sicherheitsschwebe zu kümmern gehabt. Da er dies unterließ, liege eine "besondere Sorgfaltsverletzung" vor.
Seine ursprüngliche Strafe - zehn Monate bedingt sowie eine Geldbuße - wurde dennoch reduziert, "da das Verschulden eines bloß nicht kontrollierenden Beamten natürlich geringer ist als das des Akteurs", wie die vorsitzende Richterin meinte.
Der in erster Instanz noch freigesprochene Konzeptsbeamte schließlich sei ein "akademischer Beamter, der sich nicht darauf hinaus reden kann, dass sich sein Vorgesetzter auch nicht darum gekümmert hat", erklärte die Richterin. Für ihn bestehe eine eigenständige Sorgfaltspflicht: "Er hätte sich die Frage stellen müssen, warum man an der Unglücksstelle überhaupt einen Abbau genehmigen soll."
7.000 Kubikmeter Schlamm in der Grube
Am 17. Juli 1998 hatte der Bergmann Georg Hainzl gegen 11.15 Uhr in der Abbau-Scheibe 1a beobachtet, wie einige Schlammbrocken aus einem Firstbruch herabtropften. Nur wenige Minuten später kam es zu einem gewaltigen Schlamm- und Wassereinbruch. 7.000 Kubikmeter Schlamm ergossen sich in die Grube. Heinzl konnte sich in eine so genannte Jausenkammer retten.
Nur Georg Hainzl überlebte
Um ihn zu bergen, begaben sich später neun Kumpel sowie ein beigezogener Pumptechniker unter Tag. Diese wurden gegen 21.20 Uhr von einem neuerlichen Einbruch überrascht. Lediglich Georg Hainzl konnte nach neuneinhalb Tagen mit schwersten Verletzungen - darunter ein Verschüttungstrauma -, aber wie durch ein Wunder lebend geborgen werden. Seine Kameraden blieben im Berg, ihre Leichen konnten aus Sicherheitsgründen nicht geborgen werden.
NMW zahlen 30 Mio. Entschädigung
Die Naintscher Mineralwerke (NMW) haben an die Witwen, Waisen und sonstige Geschädigte bisher einen Betrag von 23,63 Millionen Euro ausbezahlt. Rechtsanwalt Gabriel Lansky, der die NMW vertritt, schätzt, dass mit den noch nicht abgerechneten Regress-Forderungen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) insgesamt 30 Millionen Euro zur Auszahlung gelangen werden.
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