Autor von "Unsere Klestils" muss vor Gericht
- Bundespräsident hat Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt
- Verhandlung noch in diesem Jahr
Kaum hatte Klestil das japanische Kaiserpaar in bester Staatsmanier verabschiedet, wandte sich der Bundespräsident wieder banaleren Dingen zu: Im Zusammenhang mit dem Bestseller "Unsere Klestils" wird sich der Autor Ernst Hofbauer wegen übler Nachrede vor Gericht verantworten müssen. Wie Hans Magenschab, der Pressesprecher des Bundespräsidenten, heute, Dienstag, mitteilte, hat Thomas Klestil die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
Um diese hatte die Staatsanwaltschaft Wien am 2. Juli per Fax ersucht, weil sie die Buch-Passage für tatbestandsmäßig hält, in der die Behauptung aufgestellt wurde, Klestil habe vor der Auflösung seiner ersten Ehe seine spätere Frau Margot zu einer Abtreibung in den Niederlanden genötigt. Andere, von Hofbauer wieder ausgegrabene Gerüchte wie etwa Klestils angebliche Aids-Erkrankung hatten für den Staatsanwalt dagegen kein strafrechtliches Gewicht.
Strafantrag wird demnächst zugestellt
"Nachdem jetzt die Ermächtigung erteilt worden ist, wird es rasch gehen. Der Strafantrag wird vermutlich noch in dieser Woche hinausgehen", meinte Otto Schneider, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien. Die Verhandlung gegen Hofbauer werde mit Sicherheit noch in diesem Jahr stattfinden, so Schneider.
Gemäß § 117 Strafgesetzbuch muss eine so genannte "strafbare Handlung gegen die Ehre" von den Anklagebehörden von Amts wegen verfolgt werden, wenn diese gegen den Bundespräsidenten, den Nationalrat, den Bundesrat oder einen Landtag, gegen das Bundesheer, eine selbstständige Abteilung des Bundesheeres oder gegen eine Behörde gerichtet ist. Zur Verfolgung ist jedoch die Ermächtigung der konkret betroffenen Person einzuholen.
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