Montag, 8. Juli 2002

Zürcher Kantonsrat stärkt Schweizer Bankgeheimnis

  • Bankgeheimnis soll in Bundesverfassung verankert werden

Der Zürcher Kantonsrat hat sich zuletzt deutlich hinter das Schweizer Bankgeheimnis gestellt. Ein entsprechender Antrag der FDP wurde mit 117 zu 36 Stimmen überwiesen, und eine Einzelinitiative erhielt klar die vorläufige Unterstützung.

Die Einzelinitiative, eingereicht von einem Zürcher SVP- Stadtparlamentarier, verlangt vom Regierungsrat die Einreichung einer Standesinitiative mit dem Ziel, das Bankgeheimnis respektive Bankkundengeheimnis in der Bundesverfassung zu verankern.

Mit einem Dringlichen Postulat fordern drei FDP-Kantonsräte die Zürcher Regierung auf, einen Bericht über die Bedeutung des Bankgeheimnisses für den Finanzplatz Zürich zu erstellen. Der Vorstoß soll vor allem Öffentlichkeit für das Anliegen schaffen.

Den USA nicht nachgeben
Der Finanzsektor sei das Rückgrat der Zürcher Wirtschaft, dabei komme dem Bankgeheimnis eine wichtige Bedeutung zu, erklärten mehrere Redner von FDP und SVP. Die Schweiz dürfe keinesfalls den Druckversuchen gegen das Bankgeheimnis aus dem Ausland nachgeben. Vor allem die USA fordern nämlich über den Umweg internationaler Organisationen gegen Geldwäsche die Aufhebung der Bankgeheimnisse. So hoffen sie, den Finanzwegen von Terror-Gruppen nachspüren zu können.

Recht auf PrivatsphäreDie Schweiz habe bereits vieles unternommen, um Geldwäscherei und andere kriminelle Handlungen zu bekämpfen. Zudem schütze das Bankgeheimnis nicht Kriminelle, sondern die Bankkunden. Das Recht auf Privatsphäre dieser Kunden dürfe nicht angetastet werden.

Das Bankgeheimnis habe nichts mit dem Persönlichkeitsschutz zu tun, sagte eine SP-Sprecherin. Sie plädierte für eine Begrenzung des Bankgeheimnisses mit dem Ziel, Steuergerechtigkeit zu unterstützen sowie Steuerhinterziehung und -flucht zu bekämpfen.

8.7.2002 14:16