Erstmals ärztliche Gruppenpraxen in Österreich
- Hauptverband und Ärztekammer einigen sich

Nach rund 15-jährigen Vorarbeiten wird es Österreichs Ärzten künftig möglich sein, sich zu Gruppenpraxen zusammenzuschließen. Auf eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung haben sich sich der Hauptverband der Sozialversicherungen und die Ärztekammer gestern geeinigt. Ein Gesetz gibt es bereits seit dem Vorjahr. Pruckner lobte die Vereinbarung zwar auch, forderte aber zusätzliche Mittel für den niedergelassenen Bereich.
In loser Form konnten Ärzte bereits bisher in Gemeinschaftspraxen zusammenarbeiten. Dabei musste aber jeder Arzt einen eigenen Kassenvertrag abschließen. Nun wird es für eine Gruppenpraxis nur mehr einen Kassenvertrag geben. Die Patienten können mit einem Krankenschein alle in der Praxis zusammengeschlossenen Ärzte - gleicher oder verschiedener Fachrichtung - besuchen.
Kandlhofer, Sprecher der Geschäftsführung im Hauptverband, sprach von einem "Meilenstein" und erwartet sich eine Reihe von Vorteilen für die Patienten. Durch fachübergreifende Praxen gebe es vor allem in ländlichen Gebieten eine bessere Versorgung. Durch längere Öffnungszeiten (fünf Tage in der Woche, ganzjährig geöffnet) werde ein leichterer und schnellerer Zugang zur ärztlichen Hilfe gewährleistet. So beträgt die Mindestöffnungszeit bei zwei Gesellschaftern 30 Wochenstunden, bei drei Gesellschaftern 40 Wochenstunden. Außerdem sei in die Rahmenvereinbarung ein behindertengerechter und barrierefreier Zugang zu den Arztpraxen aufgenommen worden.
Nicht ganz so optimistisch zeigte sich Pruckner. Er begrüßte zwar die Einigung ausdrücklich, betonte aber auch, dass man im niedergelassenen Bereich mehr finanzielle Mittel benötige. Es gebe zwar Synergieeffekte, "das wird aber nicht reichen", meinte er. Wenn man Verbesserungen wolle, müsse man das auch finanzieren. "Das muss allen klar sein." Pruckner geht davon aus, dass rund 109 Mill. Euro zusätzlich nötig sein werden. Ansonsten sei zu befürchten, dass tatsächlich nicht allzu viele neue Gruppenpraxen geschaffen würden. Hier sei die Politik gefordert. Den Bedarf an Gruppenpraxen gab er mit rund 150 an.
Waneck und Kandlhofer sahen das nicht ganz so skeptisch. Die Gruppenpraxen würden nicht dazu führen, dass man mehr Geld in die Hand nehmen müsse, meinte sie. Für den Staatssekretär wird mit Gruppenpraxen eine "Versorgungslücke" geschlossen. Vor allem für den ländlichen Raum ergebe sich ein breiteres Angebot. Kandlhofer betonte, dass die Praxen durch Synergieeffekte wirtschaftlicher arbeiten könnten. Das bringe Vorteile für die Ärzte und für die Sozialversicherung.
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