Vorarlberger stimmen ASVG-Novelle nicht zu
- Drei Abgeordnete fordern suspensives Veto

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Auch im Bundesrat werden die Vorarlberger ÖVP- und FPÖ-Abgeordneten dem umstrittenen Krankenkassenpaket nicht zustimmen. Jürgen Weiss (V), Ilse Giesinger (V) und Christoph Hagen (F) werden einen Antrag auf ein suspensives, also aufschiebendes, Veto einbringen. Bereits im Nationalrat hatten die Vorarlberger ÖVP-Abgeordneten dem Gesetz nicht zugestimmt. Die freiheitlichen Abgeordneten aus dem Ländle blieben der Abstimmung fern.
Laut Weiss gebe es noch immer verfassungsrechtliche Bedenken gegen die 60. ASVG-Novelle. Die Beitragserhöhung für den Ausgleichsfonds würde die Selbstständigkeit der Krankenkassen aushöhlen, argumentierte er. Weiters wäre die Gewährung von "Zwangsdarlehen" eine "unzulässige Eigentumsbeschränkung" für die Träger. Schließlich könne der Gesetzgeber die Rückzahlungsmodalitäten jederzeit wieder ändern. Der dritte fragwürdige Punkt sei die Stellung des Verwaltungsrates im Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Dieser habe eine "Schlüsselfunktion" beim Ausgleichsfonds. Der Verfassungsgerichtshof habe das Zustandekommen des Verwaltungsrates aber als zumindest verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft, meinte Weiss.
Der Antrag auf ein suspensives Veto des Bundesrates dürfte allerdings keine Mehrheit finden. Auch ohne die drei VP- und FP-Abgeordneten haben die Regierungsparteien eine Mehrheit in der Länderkammer. Und außer den Vorarlbergern sind mittlerweile alle Vertreter der Regierungsparteien auf Parteilinie. Die Abstimmung findet erst in den späten Abendstunden statt.
Kernpunkt der 60. ASVG-Novelle ist ein Darlehens-Modell, mit dem die noch einigermaßen finanzstarken Kassen den armen Trägern der Krankenversicherungen temporär unter die Arme greifen sollen. Insgesamt acht Krankenversicherungsträger - die Gebietskrankenkassen von Vorarlberg, Ober- und Niederösterreich und Salzburg sowie die Sozialversicherungen der Gewerblichen Wirtschaft, jene der Eisenbahner, der Beamten und des Bergbaus - und der Hauptverband sollen Darlehen in Höhe von insgesamt 235 Millionen Euro an den Ausgleichsfonds zahlen. Zeit haben sie dazu bis 1. Oktober, nur Bergbau und Eisenbahner erhalten eine Frist bis Anfang 2003.
Diese Gelder werden dann - verbunden mit verbindlichen Zielvorgaben durch den Hauptverband - an die finanzschwachen Träger überwiesen. Zurückgezahlt werden die Darlehen mit Verzinsung laut Gesetzesvorlage ab 2005. Bis Ende 2007 müssen 50 Prozent refundiert sein, bis 31. Dezember 2009 die gesamte Summe.
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