Ambulanzgebühren: VfGH leitet Gesetzesprüfung ein
- Gebühr verfassungsrechtlich bedenklich

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein Gesetzesprüfungsverfahren zur Überprüfung der Ambulanzgebühren eingeleitet. Verfassungsrechtliche Bedenken hat der VfGH nicht gegen die Ambulanzgebühren an sich, aber in den Fällen, wo eine Behandlung entweder nur in Krankenhausambulanzen angeboten wird oder der entsprechende Arzt in zumutbarer Entfernung nicht verfügbar ist, heißt es im Prüfbeschluss. Der VfGH will "so rasch wie möglich" entscheiden, man strebe ein Erkenntnis in der Oktober-Session an, hieß es am Montag.
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hat der VfGH gegen die Ambulanzgebühren insoweit, "als damit ein auf das Gesundheitssystem bezogener Lenkungseffekt zur Entlastung der Krankenhausambulanzen herbeigeführt werden soll, selbst wenn damit im Effekt eine gewisse Kostenverlagerung von Krankenhausträgern auf Krankenkassen einhergehen soll".
Die verfassungsrechtlichen Schranken verletzen dürfte aber, so der VfGH, eine ohne weiteren sachlichen Grund bewirkte Erschwerung des Zugangs zu medizinischer Versorgung. Wenn eine Behandlung nur in der Ambulanz angeboten wird, "führt die Einhebung der Ambulanzgebühr bloß zu einer Erschwerung des Zugangs zur medizinischen Versorgung für Patienten, deren Versorgung nach dem Krankenanstaltenrecht den Ambulanzen ausdrücklich übertragen sein dürfte".
Grundlage des VfGH-Prüfbeschlusses ist nicht der SPÖ-Drittelantrag, sondern sind mehrere Beschwerden von Patienten, die sich Therapien unterziehen müssen, die nur in Ambulanzen durchgeführt werden. Mit dem eingeschlagenen Weg - Gesetzesprüfung auf Grund von Beschwerden - kann der VfGH seine Bedenken selbst formulieren. Bei einer Gesetzesprüfung auf Grund eines Drittelantrages ist das Höchstgericht strikt an die darin vorgebrachten Bedenken gebunden.
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