E.ON/Ruhrgas-Fusion - Neue Ministererlaubnis
- Fusion der Energiekonzerne trotzdem weiter Zukunftsmusik
- PLUS: Die Chronologie der Ruhrgas-Übernahme durch E.ON
Trotz einer neuen Sondergenehmigung durch die deutsche Bundesregierung bleibt die Fusion der Energiekonzerne trotzdem weiter Zukunftsmusik. Die Bundesregierung gab am Donnerstag zwar grünes Licht für den Milliardendeal. Ungeachtet schärferer Auflagen zur Gewährleistung des Wettbewerbs kündigten die Fusionsgegner aber an, ihre Klage vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht nicht zurückzuziehen.
Das Wirtschaftsministerium bestätigte die im Juli erteilte Ministererlaubnis, wie Staatssekretär Alfred Tacke mitteilte. Nach Abwägung aller Argumente bleibe er dabei: "Der Zusammenschluss bringt wesentliche gesamtwirtschaftliche Vorteile mit sich" und sei "zum Wohle der Gasverbraucher". Noch diese Woche werde er beim Oberlandesgericht beantragen, die Blockade aufzuheben. Die Richter hatten das Vorhaben wegen Verfahrensfehlern gestoppt. Tacke sagte, diese seien "geheilt" worden, weshalb er mit rascher Zustimmung des Gerichts rechne.
Die Fusion liegt auf alle Fälle vorerst auf Eis. Denn selbst wenn das Gericht seine Einstweilige Anordnung zurücknimmt, muss es sich Ende des Jahres im Hauptsacheverfahren mit dem Milliardengeschäft beschäftigten. Nach Einschätzung Tackes konnte Bedenken der Wettbewerbshüter Rechnung getragen werden. Die Fusion werde die Position der deutschen Energieversorger auf dem internationalen Markt stärken und die heimische Gasversorgung langfristig sichern.
Die regionale Konkurrenz widersprach. Beim Energie-Konzern EnBW hieß es, die Bedenken seien "in keiner Weise ausgeräumt". Die marktbeherrschende Stellung von Ruhrgas/E.ON bleibe bestehen. Der Marburger Rechtsanwalt Philipp Boos, der drei weitere Kläger vertritt, betonte, durch die Nachbesserungen werde der Wettbewerb nicht gestützt. "Wir ziehen die Beschwerden nicht zurück".
E.ON erklärte sich mit den zusätzlichen Fusionsbedingungen einverstanden und erwartet im Oktober grünes Licht von den Düsseldorfer Richtern. Notfalls will der Konzern den Rechtsstreit bis zur letzten Instanz austragen.
Sämtliche Auflagen der ersten Ministererlaubnis blieben laut Tacke bestehen. Nach einer Prüfung unter Berücksichtigung der neusten Marktentwicklungen seien zusätzliche Auflagen notwendig geworden.
Im Gegensatz zur ersten Erlaubnis müssen E.ON und Ruhrgas jetzt nicht mehr nur rund 75 Mrd. Kilowattstunden Gas Konkurrenten über ein Auktionsverfahren anbieten, sondern 200 Milliarden. Diese Mengen sollen zur Ankurbelung des Wettbewerbs über einen Zeitraum von insgesamt sechs Jahren - statt in drei Jahren - versteigert werden und zwar zu höheren Preisen: E.ON/Ruhrgas muss das Gas nicht mehr zu 85 Prozent der eigenen Kosten abgeben, die Versteigerung beginnt bei 95 Prozent.
Zudem muss nicht nur E.ON, sondern auch Ruhrgas seine Beteiligungen an Bayerngas und Stadtwerke Bremen aufgeben. Die zwei Regionalversorger erhalten ein Kündigungsrecht für bestehende Energiebezugsverträge mit E.ON/Ruhrgas, um den Erwerbern der Anteile mehr Spielräume zu geben.
"Mit ihren drastischen Auflagen geht die jetzt erteilte Ministererlaubnis hart an die Grenze unserer wirtschaftlichen Belastbarkeit", sagte E.ON-Chef Ulrich Hartmann . "Wir haben überlegt, ob wir das überhaupt noch akzeptieren können und wollen." Doch sei auch der jetzt zu zahlende strategische Aufpreis gerechtfertigt.
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