Mittwoch, 3. Juli 2002

Gentechnik: Zulassung nur mit Kennzeichnung

  • Zwölf GVO-Produkte zugelassen

Die EU-Kommission hat seit Oktober 1998 keine neuen genetisch veränderten Produkte (GVO) zugelassen. Basis dafür war kein offizielles Moratorium, sondern schlichte Untätigkeit, auch gestützt auf das Einsehen, dass unter den Mitgliedsländern derzeit die nötigen Mehrheiten nicht zu erreichen wären.

Wann wieder ein Produkt zur Zulassung vorgeschlagen wird, lässt sich die EU-Kommission offen. Bis Oktober 1998 waren in der EU zwölf Lebensmittel auf GVO-Basis zugelassen. Der Großteil von ihnen ist nach aktuellem Recht nicht kennzeichnungspflichtig, da die gentechnische manipulierten Teile (DNA oder Proteine) im Endprodukt nicht nachweisbar sind. Auch müssen nach aktuellem Recht die Inhaltsstoffe nicht rückverfolgbar sein.

Erstes Zieldatum ist der kommende Oktober, wenn die neue Richtlinie über die Anpflanzung von GVO-Pflanzen in Kraft tritt (Freisetzungsrichtlinie). Politisch dürfte man aber wohl warten, bis auch die Kennzeichnungsrichtlinie, über die das EU-Parlament heute, Dienstag, in erster Lesung abstimmt, beschlossen ist. Das wird noch ein Jahr dauern, da EU-Parlament und EU-Rat sich in zwei Lesungen in vollen Mitentscheiden darüber einigen müssen.

Genaue Angaben über die Vermarktung dieser zwölf Produkte hat die EU-Kommission nicht. Dennoch dürften diese Produkte in Europa kaum auf dem Markt sein, meint man in der EU-Kommission, wo nur vereinzelte Ausnahmen in den Niederlanden bekannt sind. Denn die Supermärkte fürchten die Ablehnung der Konsumenten. Auch in Großbritannien wurde eine Mitte der 80er Jahre vermarktete genetisch veränderte Tomate wieder vom Markt genommen. Derzeit kommen GVO-Pflanzen daher praktisch nur als Futtermittel auf den EU-Markt.

Kontamination: Möglich
Allerdings könne niemand verhindern, dass beim Transport konventionelle Agrarprodukte mit Spuren von GVO-Pflanzen kontaminiert werden. Sollte es keinen Grenzwert geben für die Zulässigkeit von unbeabsichtigten Verunreinigungen mit GVO-Pflanzen, käme der Handel mit den USA mit diesen Agrarprodukten zum Erliegen, warnt die EU-Kommission. Kein Importeur könne die absolute Reinheit garantieren.

Schwellenwert 1%?
Ein einprozentiger Schwellenwert für unbeabsichtigte GVO-Kontaminierung in Lebensmitteln sei internationaler Standard, dem sich die EU anschließen sollte, sagt die EU-Kommission. Denn sonst käme es zu Handelshemmnissen, die nicht beabsichtigt seien.

Auch spiegelten sich in einem einprozentigen Grenzwert für die Kennzeichnung weder gesundheitliche noch technische Notwendigkeiten. Technisch könnten viel kleinere Mengen nachgewiesen werden. Und gesundheitliche Bedenken spielten überhaupt keine Rolle, denn es gehe nur um zugelassene Produkte, denen die Wissenschaft keinerlei negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumenten attestiere.

3.7.2002 12:45