Mittwoch, 3. Juli 2002

EU-Parlament: Gentechnik-Zeichnung ab 1/2 Prozent

  • Lange Debatte: "Richtiges" Ausmaß der Kennzeichnung unklar
  • Welches Ausmaß an Info "ist dem Verbraucher zuzumuten?"

Das EU-Parlament hat sich in erster Lesung dafür ausgesprochen, Lebensmittel als GVO-Produkte zu kennzeichnen, wenn sie mehr als 0,5 Prozent genetisch veränderte Produkte enthalten. Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Schwellenwert von einem Prozent wurde damit halbiert.

Für die SPÖ Abgeordnete Karin Scheele, die die Position des EU-Parlaments vorbereitet hat, ist das "ein großer Erfolg" für die Konsumenten. Scheele brachte in der Abstimmung auch ihre Forderung durch, dass alle Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen, die auf Basis von GVO-Produkten hergestellt wurden, auch wenn die genetisch modifizierten Substanzen nicht mehr nachweisbar sind. Maiskeimöl aus Gen-Mais müsse daher künftig gekennzeichnet werden - falls die EU-Staaten im EU-Ministerrat der Position des EU-Parlaments folgen.

Heftige Debatten im Vorfeld
Was will und soll der Verbraucher über Gentechnik auf seinem Teller wissen? Darüber stritten die Abgeordneten zum EU-Parlament im Plenum in Straßburg in einer langen Debatte. Einig waren sich die Parlamentarier nur, dass sie ihre Wähler über genetisch veränderte Produkte (GVO) "gut" informieren wollen. Was das genau heißt, darüber gab es keine Einigung.

EVP wollte nur Nachweisbares kennzeichnen
Die Wortführerin der Europäischen Volkspartei, Renate Sommer, forderte zwar ausdrücklich "umfassende Information" der Konsumenten. Dennoch dürfe nur GVO draufstehen, wenn auch GVO drin ist, wenn also genetisch veränderte DNA-Sequenzen oder Proteine im Produkt nachweisbar sind. Sommer will die Konsumenten nicht über Produkte informieren, die aus gentechnisch veränderten Produkten hergestellt wurden, in denen auf Grund der Verarbeitung der technische Eingriff aber nicht mehr nachweisbar ist. Das wäre "nicht praktikabel" und würde "zum Betrug einladen", meint sie.

Sie erhält Unterstützung von ihrem griechischen Parteikollegen Antonios Trakatellis. Maiskeimöl aus traditionellem Mais sei analytisch nicht von Öl aus GVO-Mais zu unterscheiden. Wenn man letzteres aber kennzeichne, wären die Nachfrage und damit der Preis anders, das sei ja völlig unlogisch, argumentierte der Abgeordnete.

Grüne wollen volle Information
Die Grüne Abgeordnete Hiltrud Breyer zieht die Grenze ganz anders. Sie plädiert, ebenso wie die meisten Sozialdemokratischen Abgeordneten, für die Kennzeichnung aller Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Produkten entstehen. Würde man nur kennzeichnen, was analytisch nachweisbar ist, müsste die Gen-Tomate, nicht aber das daraus hergestellt Ketchup gekennzeichnet werden. Kalt gepresstes Öl aus Gen-Raps wäre zu kennzeichnen, erhitztes Öl aus Gen-Raps hingegen nicht. Das wäre ja wohl nicht nachvollziehbar, meint Breyer, den Konsumenten würden GVO "klammheimlich untergejubelt".

Kommissar für Kennzeichnung
In dieser Frage steht EU-Konsumentenschutzkommissar David Byrne auf der Seite der Grünen und Sozialdemokraten. Jedes Unternehmen wisse, woher die Inhaltsstoffe seiner Erzeugnisse kommen. Denn sonst könnte ja auch ein nicht zugelassenes Produkt drin sein. Daher weise er das Argument entschieden zurück, dass die Kennzeichnungspflicht für Produkte, in denen GVO nicht nachweisbar sind, zu Betrug führe.

Bei 80% Gentechnik beteiligt
Die Europäische Volkspartei will auch deshalb nicht alle mit Gentechnik hergestellten Produkte kennzeichnen, da sonst etwa 80 Prozent aller Lebensmittel einen Hinweis auf GVO tragen würden. Das aber erwartet die EU-Kommission derzeit nicht. In den USA gebe es zwar inzwischen etwa 30.000 Produkte auf Basis von GVO, Europas Industrie sei aber sehr zurückhaltend bei der Verwendung der neuen Produkte. Daher könnte sich die Zahl der gekennzeichneten Waren in Grenzen halten, so die Erwartung der EU-Kommission.

3.7.2002 10:21