EU-Parlament für Lkw-Wochenendfahrverbote
- Bisherige Beschränkungen bleiben

Das EU-Parlament hat sich heute für eine EU-weite Regelung für Wochenend-Fahrverbote für Lkw ausgesprochen. Bisherige Beschränkungen bleiben demnach aufrecht, eine Ausdehnung wird aber schwierig und von der Zustimmung der EU-Kommission abhängig.
Die EU-Kommission soll ein umfassendes Informationssystem für Spediteure aufbauen. Zu dem neuen EU-Gesetz müssen sich noch die Verkehrsminister der Mitgliedsländer im EU-Ministerrat äußern.
Alle Beschränkungen für Lkw, die am 1. November 2000 bereits in Kraft waren, dürfen weiter bleiben. Ausgeweitet dürfen diese Bestimmungen nur mehr in Ausnahmefällen und nach Zustimmung der EU-Kommission werden. Dazu müssen die Mitgliedsländer nachweisen, dass diese zusätzlichen Beschränkungen aus umwelt- oder sicherheitsspezifischen bzw. sozialen Gründen gerechtfertigt sind. Der Richtlinienvorschlag listet genau auf, wie die Mitgliedsländer diesen Nachweis zu führen haben.
Die Abgeordneten lehnten weitergehende Lkw-Fahrverbote in Ferienzeiten ab, außer bei hoher Verkehrsdichte an Feiertagen, in der Zeit der An- und Abreise in Ferienzeiten oder in Stoßzeiten. Zugleich lehnten die Abgeordneten auch eine Begrenzung der Fahrverbote nur auf Sonntage ab.
Die EU-Richtlinie, die am 1. Juli 2005 im Kraft treten soll, gilt für das Transeuropäische Verkehrsnetz. In Österreich sind das alle Autobahnen mit Ausnahme der A22, der A3 und der A7, sowie die S16 (Arlbergschnellstraße). Fahrverbote, die den internationalen Verkehr nicht betreffen, können weiter erlassen werden.
Parteien bezweifeln EU-Kompetenz
SPÖ, ÖVP und FPÖ-Abgeordnete bestreiten gemeinsam mit einigen deutschen Abgeordneten das Recht der EU, über Fahrverbote für Lkw zu entscheiden, das sei eine Frage der Subsidiarität, sind sich Hannes Swoboda (S), Reinhard Rack (V) und Hans Kronberger (F) einig. Ihr Versuch, den Kommissionsvorschlag insgesamt zu Fall zu bringen, fand aber im EU-Parlament keine Mehrheit. Der heutige Beschluss des EU-Parlaments würde es derzeit aber Österreich erlauben, seine Fahrverbote zu erhalten, diese wären sogar vor einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgesichert, so Swoboda.
Das von Verkehrsminister Reichhold (F) vorgeschlagene erweiterte Fahrverbot in Ferienzeiten wäre aber nur mehr schwer durchzusetzen und müsste von der EU-Kommission genehmigt werden, warnt Rack. Auch Kronberger sieht die Tendenz der EU, die Verbotszeiten einzuschränken.
Ausgenommen von den Fahrverboten wären künftig neben Schnittblumen auch Transporte für den kombinierten Verkehr, leicht verderbliche Lebensmittel, verderbliches Obst und Gemüse, gekühlte Flüssigmilch. Im Anhang sind auch die gesetzlichen Feiertage angeführt, an denen jene sieben EU-Staaten, die Fahrverbote verhängen, ihre Straßen für dicke Brummer gesperrt haben.
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