Strafanzeige Haiders gegen "unbekannte Täter"
- Bankmanager werden nicht namentlich angeführt
Die Sachverhaltsdarstellung, die Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider (F) am Dienstag gegen österreichische Banken eingebracht hat, richtet sich gegen "unbekannte Täter", Bankmanager werden nicht namentlich genannt. Sie besteht aus Zeitungsartikeln, APA-Meldungen und Firmenbuch-Auszügen.
In der Anzeige wird darauf hingewiesen, dass die wegen verbotener Zins- und Gebührenabsprachen verhängte Geldbuße die sechsthöchste Kartellstrafe sei, die die EU-Kommission bisher verhängt habe. Aus den beschlagnahmten Dokumenten, welche dem Anzeiger aber noch nicht vorliegen, gehe laut Kommission hervor, dass sich die Banken der Auswirkungen ihres Verhaltens bewusst gewesen seien.
Zeitungsartikel und APA-Meldungen
Zu den vorgelegten Beweisen gehören neben Firmenbuchauszügen der angezeigten Banken und einigen Zeitungsartikeln auch nicht weniger als 13 Meldungen der österreichischen Nachrichten-Agentur APA. Die Staatsanwaltschaft wird von Haider aufgefordert, die Dokumente und Unterlagen von der EU-Kommission anzufordern. Unter Punkt III der Anzeige wird eine Chronologie der Ereignisse angeführt, die mit dem Freitod des Kontrollbankers Gerhard Praschak am 26. 4. 1997 beginnt.
In der Chronologie wird weiters die Sachverhaltsdarstellung der FPÖ an die Wettbewerbsabteilung IV der Europäischen Kommission vom 24. 6. 1997 erwähnt, die Hausdurchsuchungen der EU-Sondereinheit (1998) und schließlich die "Mitteilung der Beschwerdepunkte" an die FPÖ, die sie am 14. Jänner 2002 erhalten hat.
Im nächsten Punkt werden die rechtlichen Auswirkungen der Entscheidung der Kommission beleuchtet, es folgt schließlich der Punkt "Anträge" mit der Aufforderung, den vorliegenden Sachverhalt auf strafrechtliche Relevanz zu untersuchen.
Die Anzeige Haiders gegen unbekannte Täter in den acht Bankinstituten erfolgte in Bezug auf die Paragrafen 129, 130 ff des Kartellgesetzes. Bevollmächtigt ist die Anwältin Huberta Gheneff-Fürst, die zuerst die Entscheidung der EU-Kommission im "Lombard"-Verfahren ins Treffen führt.
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