Babcock: Insolvenz angemeldet - weiter Gespräche
- Landes-Chef: Lösung fraglich - Banken zurückhaltend
- Insolvenz könnte bei Lösung noch zurückgezogen werden
Der Vorstand der Babcock Borsig AG hat aus insolvenz-rechtlichen Gründen die Insolvenz angemeldet. Das Gremium teilt mit, dies sei mit Blick auf die Dauer der immer noch laufenden Verhandlungen nötig geworden. Mit dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement (SPD) wird weiter verhandelt. Im Erfolgsfall kann der Insolvenzantrag noch einmal zurück genommen werden.
Ohne Ergebnis ist das Krisengespräch in der Düsseldorfer Staatskanzlei zur Rettung des von der Pleite bedrohten Maschinenbaukonzerns Babcock Borsig Mittwoch und Donnerstag zu Ende gegangen. Trotz Bürgschafts-Zusagen des Bundes und des Landes haben die Banken offenbar zu wenig Vertrauen in eine mögliche Sanierung des Konzerns.
Frist lief ohne Lösung ab
"Ich kann Ihnen beim besten Willen nicht sagen, ob es gelingt eine Lösung zu finden, was ich von Herzen hoffe", sagte Landes-Chef Clement. Nach Beratungen in ihren Gremien würden sich die Banken endgültig zu einer möglichen Rettung von Babcock Borsig äußern. Zur Frage, ob es erneut ein Krisengespräch gebe, wollte Clement nichts sagen. Da die Banken bis Donnerstag keine Kreditzusagen machten, musste Babcock die Insolvenz beantragen.
Seit dem Mittag hatten Clement und zwei Fachminister mit den beteiligten Banken, der Unternehmensführung und Anteilseignern in der Staatskanzlei verhandelt. Dabei ging es um einen notwendigen Finanzbedarf von 700 Millionen Euro, um die drohende Insolvenz von Babcock abzuwenden. Bund und Land hätten Sicherheitsleistungen angeboten, die fast die Hälfte dieser Summe umfassten.
Es geht in Nordrhein-Westfalen alleine um 8.500 Arbeitsplätze und um insgesamt mehr als 20.000. Daher hat sich auch die Westdeutsche Landesbank (WestLB) zur Hilfe mit einem hohen Beitrag bereit erklärt.
Babcock hatte ursprünglich den Mittwoch als letztmöglichen Termin für eine Zusage der Banken genannt. An diesem Tag war die Zahlung der Juni-Gehälter fällig, die bereits eine Woche gestundet worden war. Aber auch am Donnerstag kam es noch nicht zu einer Lösung. Der - möglicherweise nur vorläufige - Insolvenzantrag ließ sich daher nicht mehr weiter aufschieben.
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