Montag, 1. Juli 2002

Gericht gibt Telekom im Streit mit Tele2 Recht

  • Tele2 muss bei Tarifvergleichen "BestFriend" angeben

Das Oberlandesgericht Wien hat der Telekom Austria (TA) Recht gegeben: Tarifvergleiche des Mitbewerbers Tele2 mit den "TikTak"-Tarifen der TA ohne Angabe des "BestFriend" sind irre führend. Damit widersprechen sie dem geltenden Wettbewerbsrecht.

Dies gab TA in einer Presseinformation vom Montag bekannt. Laut TA muss Tele2 bei seinen Tarifvergleichen in Zukunft nicht nur die 60 Gratisminuten angeben, die der "TikTak"-Kunde jedes Monat im heimischen Festnetz telefonieren kann, sondern auch den "BestFriend". Mit dem "BestFriend" könne der Kunde rund um die Uhr um 2 Cent pro Minute im österreichischen Festnetz telefonieren.

Klage im Februar
TA hatte im Februar dieses Jahres gegen Tele2 beim Handelsgericht Wien eine Klage, verbunden mit einem Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung, eingebracht. Nachdem bereits das Erstgericht die Einstweilige Verfügung gegen Tele2 erlassen habe, sei nun auch die zweite Instanz, das Oberlandesgericht Wien, der Ansicht von TA gefolgt, hieß es weiter.

1.7.2002 13:07