Mittwoch, 3. Juli 2002

EU will Lebensmittel ab 0,5% GVO kennzeichnen

  • Genveränderte Produkte sollen zurückverfolgt werden können

Genveränderte Produkte sollen in der EU gekennzeichnet werden. Dafür hat sich das EU-Parlament am Mittwoch in erster Lesung ausgesprochen. Demnach sollen Lebensmittel als GVO-Produkte ein Kennzeichen erhalten, wenn sie mehr als 0,5 Prozent genetisch veränderte Produkte enthalten. Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Schwellenwert von einem Prozent wurde damit halbiert.

Das EU-Parlament hat sich weiters dafür ausgesprochen, dass künftig bei jedem Lebensmittel rückverfolgbar sein muss, ob es einen Anteil an genetisch veränderten Produkten enthält bzw. auf Basis eines GVO erzeugt wurde. Ohne diese Bestimmung wären auch die Kennzeichnungsvorschriften sinnlos, betonte Scheele nach der Abstimmung.

Dagegen hat das Parlament den Ansatz abgelehnt, Fleisch von Tieren zu kennzeichnen, die mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurden. Auch soll es keinen Hinweis geben, wenn bei der Herstellung von Lebensmitteln gentechnisch veränderte Enzyme verwendet wurden.

Das Ergebnis der ersten Lesung des EU-Parlaments geht nun in den Ministerrat der EU, wo die Regierungen der Mitgliedsländer in den nächsten Monaten über die Gesetzesvorlage beraten. Danach kommt es zur zweiten Lesung im EU-Parlament, wo die Abgeordneten abermals Änderungen vorschlagen können.

Dann werden allerdings 314 Stimmen (absolute Mehrheit der 626 Abgeordneten) nötig sein. Die heutigen Abstimmungen zu den zentralen Punkten fielen ausnahmslos knapp aus, sodass es ungewiss ist, ob das EU-Parlament gegen den Willen der Mitgliedsländer Änderungen durchbringen wird. Scheele ist sich aber sicher, dass bei der Kennzeichnung die Mehrheit der Mitgliedsländer die gleiche Position vertritt, wie die EU-Kommission und das EU-Parlament in der heutigen Abstimmung. Sie ist daher zuversichtlich, dass es bei der umfassenden Kennzeichnung aller, auch hoch verarbeiteter Lebensmittel auf GVO-Basis, bleiben wird.

Scheele: "Ein großer Erfolg"
Für die SPÖ Abgeordnete Karin Scheele, die die Position des EU-Parlaments vorbereitet hat, ist das "ein großer Erfolg" für die Konsumenten.

Scheele brachte in der Abstimmung auch ihre Forderung durch, dass alle Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen, die auf Basis von GVO-Produkten hergestellt wurden, auch wenn die genetisch modifizierten Substanzen nicht mehr nachweisbar sind. Maiskeimöl aus Gen-Mais müsse daher künftig gekennzeichnet werden, falls die EU-Staaten im EU-Ministerrat der Position des EU-Parlaments folgen, freute sich Scheele nach der Abstimmung.

3.7.2002 16:22