Dienstag, 2. Juli 2002

Pinochet-Ermittlungen werden eingestellt

  • Ex-Diktator wegen Demenz verhandlungsunfähig

Gegen den chilenischen Ex-Diktator General Augusto Pinochet wird es keinen Prozess wegen Menschenrechtsverletzungen und politischen Morden während seiner Herrschaft geben. Das Oberste Gericht in Santiago erklärte den 86-Jährige am Montag (Ortszeit) für verhandlungsunfähig. Es bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Pinochet leidet an von Gefäßzerfall ausgelöster fortschreitender Demenz, Diabetes und Arthritis; seit 1998 erlitt er zudem mindestens drei leichtere Schlaganfälle. Mit dem Entscheid werden auch die Ermittlungen von Richter Juan Guzman gegen Pinochet nicht mehr fortgesetzt

Angehörige von Opfern der Pinochet-Diktatur (1973-90) kündigten nach dem Urteil des Höchstgerichts an, sie wollten versuchen, Pinochets Komplizen vor Gericht zu bringen. "Das Gericht wird nicht alle für verrückt erklären", sagte Anwalt Eduardo Contreras. Richard Dicker von der Menschenrechtsorganisation "Human Rights Watch" erklärte, wenn jemand wirklich geistig nicht mehr in der Lage sei, einen Prozess durchzustehen, solle dies natürlich auch nicht erzwungen werden. Er forderte aber die Offenlegung der Krankenakte, um zu sehen, ob die Gutachter auch tatsächlich unabhängig waren.

Richter Guzman hatte über die von Pinochet kurz nach seinem Putsch gegen den demokratisch gewählten Präsidenten Salvador Allende in Marsch gesetzte "Karawane des Todes" ermittelt. Guzman will aber gegen andere ranghohe Verdächtige weiter ermitteln, darunter General Sergio Arrellano.

Pinochet wird in Zusammenhang mit der so genannten Karawane des Todes vorgeworfen, die Verantwortung für 57 Morde und 18 Entführungen zu tragen. Die Todesschwadron ermordete unmittelbar nach dem Putsch 75 inhaftierte politische Gegner. Laut einem offiziellen Bericht wurden während der Herrschaft Pinochets von 1973 bis 1990 rund 3.200 Menschen ermordet oder verschwanden spurlos.

Die Präsidentin des Verbandes der Angehörigen Verschwundener, Viviana Diez, reagierte enttäuscht auf die Entscheidung des Obersten Gerichts. Der Ex-Machthaber verbrachte bis zu seiner Rückkehr im März 2000 in Großbritannien 503 Tage unter Hausarrest, weil ein spanischer Ermittlungsrichter seine Auslieferung beantragt hatte. Die britischen Behörden ließen Pinochet aber unter Hinweis auf dessen angeschlagene Gesundheit in seine Heimat ausreisen.

2.7.2002 11:01