Klestil-Niederlage vor Gericht
- Exekutionsantrag gegen Hofbauer-Buch abgewiesen

Im Streit um das Klestil-Buch hat der Iberia-Verlag nun einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht hat einer Berufung gegen zwei Beugestrafen Recht gegeben.
Der Hintergrund des Streits: Die Klestils erwirkten eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag, damit dieser nicht weiter verbreite, Klestil habe seine Frau zu einer Abtreibung genötigt. Der Verlag strich daraufhin die entsprechende Passage zwar, "Unsere Klestils" war in seiner Urfassung aber weiter in diversen Buchhandlungen erhältlich. Mit den 37 Exekutionsanträgen, die den Verlag mit 850.000 Euro getroffen hätten, wollte Klestil den Verlag zwingen, auch diese Bestände aus dem Verkehr zu ziehen.
Der Verlag argumentierte, die Passage sei nach dem Verbot nicht mehr gedruckt worden. Auf bereits ausgelieferte Bücher habe man keinen Einfluss.
Der Verlag hat auch gegen andere Beugestrafen berufen, die Verfahren laufen noch.
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