Freitag, 5. Juli 2002

Vorläufiges Berufsverbot für steirischen "Selen-Arzt"

  • Sanitätsbehörde hat entschieden
  • Gerichtliche Berufungsfrist läuft bis Dienstag

Die steirische Sanitätsbehörde hat am Freitag gegen den tags zuvor - nicht rechtskräftig - verurteilten steirischen Arzt Richard B. ein vorläufiges Berufsverbot verhängt. Dem Mediziner wurde die Entscheidung am Nachmittag per Exekutive zugestellt. Die Maßnahme erfolgte unabhängig von der bis kommenden Dienstag laufenden Berufungsfrist bei Gericht, denn der Arzt hatte sich nach seiner Verurteilung Bedenkzeit erbeten.

Richard B. war am Donnerstag zu 14 Monaten Haft, vier davon unbedingt, verurteilt worden: Im Herbst 2000 hatte er einer jungen Frau eine selbst gemischte Selen-Spritze verabreicht, die die Patientin innerhalb weniger Stunden tötete. Die steirische Ärztekammer hatte ein Verfahren beim Disziplinarrat der Österreichischen Ärztekammer in Gang gesetzt, das Verfahren aber unterbrochen, um den Ausgang des Prozesses abzuwarten. Ärztekammer-Chef Wolfgang Routil hatte am Freitag gemeint, er erwarte sich ein Berufsverbot für den oststeirischen Mediziner.

Die Angelegenheit rief am Freitag auch die Politik auf den Plan: VP-Landeshauptfrau Waltraud Klasnic ersuchte dringend den zuständigen SP-Gesundheitslandesrat Günter Dörflinger um "Maßnahmen", insbesonders weil im Verlauf des Prozesses "neue Tatsachen" bekannt geworden waren. Sie wies auf die "Wahrung des öffentlichen Wohles" hin. Dörflinger, der zuvor bereits mit dem Verfassungsdienst und der Sanitätsabteilung Kontakt aufgenommen hatte, teilte schließlich mit, dass gegen den Mediziner ein vorläufiges Berufsverbot verhängt worden sei.

5.7.2002 22:02