Donnerstag, 4. Juli 2002

Verkehrssünder müssen bald 3 x so viel zahlen!

  • Anonymverfügung: Statt 73 Euro künftig bis zu 218 Euro
  • Opposition dagegen: "verdeckte Belastungen"

Schlechte Nachrichten für alle Raser und sonstige Verkehrssünder: Die Verkehrsstrafen werden bald empfindlich teurer. Die Obergrenze bei Anonymverfügungen - derzeit knapp 73 Euro - steigt auf bis zu 218 Euro!!! Und zwar ohne dass die Behörde nach einem Schuldigen fragen muss.

Die Anhebung der Obergrenze bei Anonymverfügungen ist am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsparteien im Parlament beschlossen worden. Bei Strafen bis zu einer Höhe von 218 Euro kann künftig von der Behörde ohne Ausforschung des Schuldigen ein Zahlungsbescheid ausgestellt werden. Die Strafrahmen bleiben von der Änderung unberührt.

Bei der Anonymverfügung wird von der Behörde festgestellt, dass ein Delikt begangen worden ist, das mit einer Strafe in einer bestimmten Höhe geahndet wird. Es wird aber nicht nach dem Verursacher gefragt. Als Beispiel kann etwa ein Radarfoto genommen werden - man sieht das Kfz-Kennzeichen, aber nicht den Fahrer. Bezahlt der Zulassungsbesitzer die Strafe, ist alles erledigt. Falls er nicht selbst hinter dem Lenkrad gesessen hat, kann der Besitzer der Behörde den schuldigen Fahrer nennen und sich so entlasten. Diese Regelung gilt auch weiterhin.

Scharfe Kritik der Opposition
Mit diesem Beschluss wird an der Strafhöhe für die Delikte nichts geändert, erklärte Bernhard Peer vom ÖVP-Parlamentsclub. Schon im Vorfeld der Diskussionen hatten SPÖ und die Grünen die geplante Novelle als Geldbeschaffungsaktion bezeichnet. Der ÖAMTC hatte vor einer "indirekten" Erhöhung der Strafen gewarnt, weil die Rahmen für die Beträge weiter ausgeschöpft werden können. Zudem würden etwa bei krassen Verfehlungen nicht die wahren Schuldigen zur Verantwortung und eventuell zu Nachschulungen heran gezogen.

Nach dem Verfassungsausschuss ist der Nationalrat nun am Zug. Die Volksvertreter können die Novelle beschließen, oder Änderungen verlangen. Anonymverfügungen, die vielen Kfz-Besitzern bekannt sind, gibt es auch noch in anderen Bereichen als im Straßenverkehr. Laut ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer sind sie auch in der Bodenseeschifffahrtsordnung und in der Bregenzer Marktordnung vorgesehen.

4.7.2002 15:19