Vermummungsverbot nimmt 1. parlamentarische Hürde
- Bei Verstoß drohen bis zu sechs Monate Haft
- Im Wiederholungsfall sogar ein Jahr

Nach dem Fremdenpaket wurde am Mittwoch auch das Vermummungsverbot für Demonstranten im Innenausschuss des Parlaments mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen. Der Entwurf sieht ein generelles Vermummungsverbot, sowie ein Verbot des Mitführens von gefährlichen und zur Vermummung bestimmten Gegenständen vor.
Verstößt jemand gegen beide Verbote, ist eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vorgesehen. Im Wiederholungsfall sogar bis zu einem Jahr. Die Opposition lehnt den Entwurf entschieden ab.
Der Abstimmung war ein Expertenhearing vorangegangen. Die Regierungsparteien sahen sich danach in ihren Positionen nur bestätigt. Die Opposition lehnt ein generelles Vermummungsverbot hingegen ab. Nach den Vorstellungen der SPÖ soll ein Verbot nur bei Bedarf von der Exekutive ausgesprochen werden können, so Sicherheitssprecher Rudolf Parnigoni. Ein generelles Verbot sei auch fast nicht durchsetzbar. Außerdem würde dadurch die Gefahr einer Eskalation nur erhöht. Manche Demonstrationen seien sogar nur möglich, wenn sich die Teilnehmer unkenntlich machen würden. Als Beispiel nannte er iranische Kundgebungsteilnehmer vor der iranischen Botschaft. Wenn diese erkannt würden, hätten sie mit Repressalien zu rechnen, so Parnigoni.
Der ÖVP-Abgeordnete Werner Miedl verteidigte hingegen den VP/FP-Entwurf. Das Expertenhearing habe seine Ansicht gestärkt, dass die Gewaltbereitschaft bei Demonstrationen mit Vermummten größer sei als bei Demos ohne Vermummte. Den Regierungsparteien gehe es um den Schutz von Demonstranten, von unbeteiligten Personen, aber auch um das Recht der Polizisten, ihre Gegenüber erkennen zu können.
Partik-Pable: "Österreich sogar spät dran"
FP-Sicherheitssprecherin Helene Partik-Pable meinte, dass Österreich beim Vermummungsverbot international sogar spät dran sei. Das Verbot sei jetzt aber nötig, weil "die Linke" in den letzten zwei Jahren Demos benützt hätte, um das Versammlungsrecht zu unterlaufen und weil immer öfters Gewalt eingesetzt worden sei.
Die Grünen lehnen ein Vermummungsverbot grundsätzlich ab. Wie Sicherheitssprecher Peter Pilz betonte, gebe es auch Demonstranten, die wegen einer Protestteilnahme mit Nachteilen zu rechnen hätten. Die Grünen verlangten in ihrem Antrag, der wie der SP-Antrag keine Mehrheit fand, dass Polizisten ihre Dienstnummer offen tragen sollten und dass Videos oder Fotos von Demos nicht gespeichert werden dürften, wenn keine Straftaten vorliegen.
Bei den Strafen plant die Regierung, dass von einer Festnahme von Personen, die den Verboten des Versammlungsgesetzes, insbesondere dem Vermummungsverbot, zuwider handeln, abgesehen werden kann, wenn andere - gelindere - Mittel den gleichen Zweck erreichen können, wie die Wegweisung des Störers oder die Sicherstellung von Sachen. Die bloße Vermummung oder das bloße Mitführen von gefährlichen Gegenständen wird als Verwaltungsübertretung nach dem Versammlungsgesetz mit Geldstrafen bis zu 720 Euro bedroht. Wenn jedoch eine Person gegen beide Verbote verstößt, kommt das Strafrecht zur Anwendung.
Die neuen Regelungen sollen nur für politische Kundgebungen gelten. Traditionelle Umzüge, wie Faschingsumzüge, sollen davon nicht betroffen sein.
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