Khol und Fekter wollen strengeren Schutz Jugendlicher
- Geplante Nachfolgeregelung für § 209 vorgelegt
- Fekter: Lücken im Sexualstrafrecht schließen

ÖVP-Klubobmann Andreas Khol und Justizsprecherin Maria Fekter haben am Donnerstag in einer Pressekonferenz den von den Koalitions-Justizsprechern mit dem Justizministerium erarbeiteten Vorschlag für eine Nachfolgeregelung zum Homosexuellen-Paragrafen 209 vorgestellt. Er soll möglichst rasche Rechtssicherheit nach dem VfGH-Entscheid zum Par. 209 und einen strengeren Schutz Jugendlicher vor sexuellem Missbrauch bringen, betonten Khol und Fekter.
Wenn die Klubs zustimmen, soll die Neuregelung mit 1. August d.J. in Kraft treten. Sie soll sowohl für Homo- und Heterosexuelle sowie für Burschen und Mädchen gleichermaßen gelten. Geplant sind zwei neue Altersgrenzen - 16 und 18 Jahre. Bis zum 16. Lebensjahr sollen "sexuell noch nicht reife Jugendliche vor Ausnutzung ihrer mangelnden Reife durch eine altersbedingte Überlegenheit des Verführers" geschützt werden, ebenso Personen unter 16 Jahren "vor der Ausnutzung einer Zwangslage". Hier ist ein Strafrahmen bis zu einem Jahr Haft vorgesehen. Mit bis zu drei Jahren Haft soll Sex mit Jugendlichen gegen Entgelt bestraft werden können. Dies entspricht einer EU-Vorgabe. Neu daran ist, dass nicht sich prostituierende Personen bestraft werden, sondern die Täter, betonte Fekter. Der gesamte neue Tatbestand soll als Offizialdelikt konstruiert werden - also als ein von den Strafbehörden von sich aus zu verfolgendes Delikt.
Mit dieser Regelung würden "Lücken im Sexualstrafrecht" geschlossen, betonte Fekter. Bisher seien über 14-jährige Mädchen nicht ausreichend geschützt. Sie würden bei sexuellen Übergriffen behandelt wie eine erwachsene Frau. "Wenn sich der nette Nachbar an die 13Jährige heranmacht, ist das Kindesmissbrauch, aber nach dem 14. Geburtstag straffrei. Aber der Unrechtsgehalt ist der gleiche, es kann nicht sein, dass das eine Woche später plötzlich straffrei ist", so Fekter.
Neuregelung kein "Schnellschuss"
Den Vorwurf, die Neuregelung sei ein "Schnellschuss", wies sie zurück: Die ÖVP habe diese Linie schon vor einem Jahr vertreten - und das VfGH-Erkenntnis habe ihr hier "klar geholfen". Khol sah sich veranlasst, den VfGH "ausdrücklich zu preisen" - weil er nicht gegen das Schutzalter auftreten sein, sondern nur dagegen, dass Liebesbeziehungen, die erst straffrei waren vorübergehend straffällig und dann wieder straffrei werden. Dass der VfGH bis Ende Februar 2003 Zeit für die "Reparatur" gelassen versteht Khol als Auftrag an den Gesetzgeber, eine Ersatzregelung zu schaffen.
Khol hält die Neuregelung für konsensfähig und hofft auch auf Zustimmung der Opposition. Er könne sich nicht vorstellen, dass jemand gegen ein Missbrauchsverbot auftrete. "Selbst disqualifiziert" habe sich SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer mit seiner gestrigen Forderung eines einheitlichen Schutzalters von 14 Jahren, weil ab da Vollrechtsfähigkeit gegeben sei. Diese sei erst mit 18 Jahren gegeben, betonte Khol.
Beschluss noch im Juli möglich
Das weitere Vorgehen: ÖVP und FPÖ klären in Klubsitzungen, ob ihre Abgeordneten zustimmen. Wenn ja, wird die Neuregelung in der Plenarsitzung des Nationalrates kommende Woche als Abänderungsantrag zu einer Strafrechts-Novelle beschlossen und am 24./25. Juli vom Bundesrat. Sollten die Koalitionsklubs nicht zustimmen, werde man die Debatte im Herbst mit neuen Vorschlägen fortsetzen müssen, so Fekter.
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