Donnerstag, 27. Juni 2002

Frächterskandal: AK zeigt Salzburger Spedition an

  • Anzeige wegen Betruges und Täuschung

In der Frächterbranche rumort es weiter: Nun haben die Arbeiterkammer Salzburg und Gewerkschaft Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen eine Salzburger Firma wegen Verdachts des Betruges und der Täuschung erstattet. Anlass dafür ist ein Rechtsgutachten, dass AK und HTV über das Modell der "stillen Gesellschafter" anfertigen ließen."

Ein klares Umgehungsgeschäft zu Lasten der Fahrer und des österreichischen Steuer- und Sozialversicherungsbeitragszahlers und trägt außerdem zur Wettbewerbsverzerrung im Transportwesen bei", betonte AK-Präsident Alexander Böhm bei einer Pressekonferenz in Salzburg.

Beim Modell der "stillen Gesellschafter" bei der Firma handle es sich um ein atypisches Dienstverhältnis, welches das Arbeitsrecht umgehe, stellte der Leiter der AK-Rechtsabteilung, Erich Krutter, fest. Von "Selbständigkeit" könne keine Rede sein: Die "Mitunternehmer" verfügten über keinerlei gewerberechtliche Bewilligung und haben keine Kontroll- sowie Einsichtsrechte. Auch blieben die Informationen sogar hinter jenem Standard zurück, der mit der normalen Lohn- und Gehaltsabrechnung eines Arbeitnehmers verbunden ist. Außerdem seien sie weisungsgebunden und die Vermittlung von Aufträgen würde über die Firma Augustin abgewickelt.

Das besagte Unternehmen sei schon vor einigen Jahren zunehmend dazu übergegangen, neben der Anstellung von Fahrern als Arbeitnehmer auch Kooperationen mit Lkw-Lenkern auf selbstständiger Basis zu treffen, wurde festgestellt. Dabei mussten Lkw geleast werden, die wiederum der betreffenden Firma gehören. "Die Firma hat zwar einen Sitz in Freilassing, aber diese besteht nur aus einen Firmenschild und einem Briefkasten. Sämtliche Verträge und Abrechnungen wurden aber über Steindorf-Straßwalchen abgewickelt", so Böhm. "Die Firma umgeht das österreichische Arbeits- und Sozialrecht zu Lasten der betroffenen Fahrer sowie der Steuer- und Beitragszahler. Darüber hinaus verschafft sie sich einen ungerechten Vorteil gegenüber ihren ehrlich arbeitenden Mitbewerbern."

In diesem Modell sei der so genannte Mitunternehmer "weitaus schlechter gestellt als ein Unselbstständiger", erklärte HTV-Landessekretär Alfred Hirschbichler. Als Beispiel führte der Gewerkschafter einen Mann an, der neun Monate für das Unternehmen gefahren ist. Dieser habe in dieser Zeit 404 Stunden Arbeitszeit pro Monat erreicht, und abzüglich der Steuern, Nebenkosten etc. habe sich ein Stundenlohn von 0,56 Euro ergeben. "Als Arbeitnehmer wäre er bei 404 Arbeitsstunden mit Zuschlägen etc. auf ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.872,61 Euro gekommen", rechnete Hirschbichler vor. "Die Firma hat ihn jedes Monat um 2.275,19 Euro geprellt."

Die Spedition hat bereits eine Klage wegen Kreditschädigung angekündigt. "Wir sehen dem sehr gelassen entgegen", sagte AK-Prädsident

27.6.2002 15:19