Internationaler Gerichtshof nimmt Arbeit auf
- IStGH-Statuten in Kraft getreten
Die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) mit Sitz in Den Haag ist am Montag wirksam geworden. Bevor der IStGH nach der Wahl der Richter und Ankläger seine praktische Arbeit aufnehmen kann, ist in Den Haag das erste Büro des Tribunals eröffnet werden. Nach den mit 1. Juli in Kraft getretenen Statuten soll der Gerichtshof künftig Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verfolgen, sofern nicht nationale Gerichte gegen die Verdächtigen vorgehen. Die Statuten des IStGH sind bisher von 74 Ländern ratifiziert worden.
Die USA wollen verhindern, dass ihre Soldaten der IStGH-Rechtsprechung unterstellt werden können, und haben im UNO-Sicherheitsrat in New York ihr Veto gegen eine halbjährige Verlängerung der UNO-Mission und der von der NATO geführten Friedenstruppe SFOR in Bosnien-Herzegowina eingelegt. Die 15 Ratsmitglieder haben jetzt drei Tage Zeit, sich in der Streitfrage der Immunität für US-Soldaten zu einigen. Die USA verlangen, dass ihre Soldaten bei allen UNO-Missionen und Einsätzen mit UNO-Mandat Immunität genießen.
Der Internationale Strafgerichtshof kommt nur dann zum Einsatz, wenn einem Einzelstaat die Mittel oder der Wille zu einem Verfahren gegen Kriegsverbrechen, Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit fehlen. Der Gerichtshof, dessen 18 Richter im September bestimmt werden, dürfte seine Tätigkeit erst in einigen Jahren vollumfänglich entfalten.
Grundlage für den IStGH ist der Vertrag von Rom, der seit 1998 von 139 Staaten unterschrieben, aber erst von 74 ratifiziert wurde. Die USA, China und Russland verweigern bisher die Mitarbeit, ebenso Israel. Als Kläger können vor dem Strafgerichtshof einzelne Staaten auftreten. Der Staatsanwalt kann auch aus eigenem Antrieb heraus eine Klage in die Wege leiten. Bedingung ist, dass die zu ahndenden Verbrechen in einem Land geschehen sind, das den Vertrag von Rom ratifiziert hat. Diese Klausel muss nicht erfüllt sein, wenn der UNO-Sicherheitsrat Klage einreicht.
Auf Betreiben unter anderem der Vereinigten Staaten sind die Befugnisse des internationalen Strafgerichts beschränkt worden: So darf es ein Verfahren nur einleiten, wenn der Straftatbestand von den nationalen Gerichten nicht hinreichend verfolgt wird oder verfolgt werden kann. Zudem kann es nicht rückwirkend aktiv werden.
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