Mittwoch, 26. Juni 2002

Kein Prozess gegen Sharon in Belgien

  • Klage aus formalen Gründen abgewiesen

Der israelische Regierungschef Ariel Sharon kann nicht von der belgischen Justiz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt werden. Ein Gericht in Brüssel hat am Mittwoch die in Zusammenhang mit den Massakern in den libanesischen Palästinenser-Flüchtlingslagern Sabra und Shatila im Jahr 1982 eingebrachte Klage für unannehmbar erklärt.

Die Brüsseler Anklagekammer begründete ihren Beschluss damit, dass sich Sharon nicht auf belgischem Territorium befunden habe, als Anklage gegen ihn erhoben wurde.

In der Anklageschrift wurden dem früheren General Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt. Eine Gruppe von Überlebenden des Blutbads hatte in Belgien Klage gegen Sharon eingereicht, der vor zwanzig Jahren als Verteidigungsminister die israelische Libanon-Invasion befehligt hatte.

Belgien hat 1993 ein Gesetz zur weltweiten Verfolgung von Kriegsverbrechen erlassen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Verdächtigten. 1999 wurde das Gesetz ergänzt um die Tatbestände Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Wegen der vom Obersten Gerichtshof Israels festgestellten Mitverantwortung der israelischen Armee bei den von rechtsgerichteten libanesischen Falange-Milizen angerichteten Massakern in Sabra und Shatila hatte Sharon 1983 vom Amt des Verteidigungsministers zurücktreten müssen.

Im vergangenen Jänner kam in Beirut der libanesische Ex-Minister und ehemalige maronitische Milizführer Elie Hobeika bei einem Autobombenanschlag ums Leben. Hobeika, der maßgeblichen Anteil an den Massakern von Sabra und Shatila hatte, war bereit, sich vor der Justiz zu verantworten und in Belgien auszusagen. Die libanesische Regierung hat den israelischen Geheimdienst Mossad für die Ermordung Hobeikas verantwortlich gemacht. Israel hat erklärt, nichts mit dem Attentat auf Hobeika zu tun zu haben.

26.6.2002 07:46