Politikergehälter steigen mit 1. Juli um 1,1 Prozent
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Ab 1. Juli auch zur Krankenpflege
Die Politikergehälter werden mit 1. Juli um 1,1 Prozent angehoben. Die Erhöhung soll sich an der Pensionsanpassung für dieses Jahr orientieren. Im Vorjahr sind die Politikergehälter nur um 0,8 Prozent erhöht worden. Aber das ist noch nicht alles, was sich ab 1. Juli ändert: Ab jetzt dürfen sich Lebenspartner gemeinsam ins Grundbuch eintragen; Sparbücher sind nicht mehr anonym; Schilling-Briefmarken sind wertlos; Kreditkarten in der EU billiger - und, und, und!
Laut dem Bezügebegrenzungsgesetz vom August 1997 hat sich die Anpassung der Politikergehälter an der Inflationsrate des Vorjahres oder der Erhöhung der ASVG-Pensionen für das laufende Jahr zu orientieren. Der geringere der beiden Werte muss herangezogen werden. Die entsprechende Überprüfung und Veröffentlichung der Daten ist Aufgabe des Rechnungshofs-Präsidenten.
Die Inflationsrate 2001 hatte 2,7 Prozent betragen, die Pensionen wurden um 1,1 Prozent erhöht. Zusätzlich gab es für Bezieher von Pensionen bis zu einer Höhe von rund 1.960 Euro im Februar gestaffelte Einmalzahlungen.
Die "Bezügepyramide"
Ausgangspunkt der 1997 fixierten Bezügepyramide ist das Gehalt der Nationalratsabgeordneten, die nach der Erhöhung monatlich 7.500,20 Euro verdienen werden. Der Bezug des Bundespräsidenten liegt künftig bei 21.000,60 Euro (280 Prozent vom Nationalratsabgeordneten). Der Bundeskanzler bekommt 18.750,60 Euro (250 Prozent), ein Minister 15.000,40 Euro (200 Prozent). Dieser Wert ist zugleich die Obergrenze für den Bezug eines Landeshauptmannes. Die Beträge werden jeweils auf zehn Cent gerundet.
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