Dienstag, 25. Juni 2002

Justizausschuss zum Jugendgerichtshof & Paragraf 209

  • § 209: Antrag auf Aufhebung aller Verurteilungen

Die Grünen wollen im Zusammenhang mit dem vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobenen Homosexuellen-Paragrafen 209 bereits am Mittwoch erste parlamentarische Schritte setzen. Justizsprecherin Terezija Stoisits kündigte an, dass sie im Justizausschuss einen Antrag zur ersatzlosen Streichung des 209er einbringen werden. Auch der Disput um den Jugendgerichtshof wird Thema beim Justizausschuss sein.

Heute tritt der Justizausschuss zusammen. Auf dem Programm stehe dabei die Novelle des Strafgesetzbuches. Damit sei die "Stunde zur ersatzlosen Streichung des Paragrafen 209 gekommen", betonte Stoisits bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Abgeordneten Ulrike Lunacek. Eine Streichung sei aber nicht genug. Verlangt werde zudem die rückwirkende Aufhebung aller Verurteilungen nach Paragraf 209. Eine "generelle Amnestie ist ein Gebot der Stunde". Außerdem fordern die Grünen auch die volle finanzielle Entschädigung aller Verurteilten und die Löschung aller Vormerkungen.

Aussprache beim Justizausschuss zum Jugendgerichtshof
Mit der Einsetzung eines Unterausschusses des Justizausschusses beginnen am 26. Juni die parlamentarischen Beratungen über die Reform des Vorverfahrens im Strafprozess. Beim Jugendgerichtshof müsse es, wie bereits fixiert wurde, eine Begutachtung geben, sei doch die Vorgangsweise - Stichwort "Drüberfahren" - bereits heftig kritisiert worden. Noch vor der Sommerpause vom Plenum beschlossen wird das Anti-Terror-Paket.

Zur geplanten Abschaffung des Jugendgerichtshofes wird es am 26. Juni im Justizausschuss eine Aktuelle Aussprache mit Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) geben, berichtete Fekter. Die ÖVP habe auf eine Begutachtung bestanden, weil es hier "so große Ängste und Bedenken" gebe. Von den Kritikern sei vor allem auch die überfallsartige Vorgangsweise kritisiert worden - "diesem Kritikpunkt kommen wir entgegen, indem wir einen ganz seriösen Gesetzgebungsprozess einhalten". Wenn es vor dem Ministerratsbeschluss keine Begutachtung über den Sommer gebe, werde es im Ausschuss eine Begutachtung geben, erklärte Fekter.

Die in Umsetzung internationaler Verpflichtungen in Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September geplanten Anti-Terror-Maßnahmen sind Teil eines größeren Strafrechtsänderungsgesetzes 2002. Es bringt weiters - ebenfalls in Anlehnung an EU-Bestimmungen - die Durchbrechung des Bankgeheimnisses in bestimmten Fällen, eine Neuregelung der Telefonüberwachung und Anpassungen auf Grund der Cyber-Crime-Konvention des Europarates.

25.6.2002 21:55