Zwei Jahre Haft für schwere Kindesmisshandlung
- 23-jähriger Vater schüttelte Kleinkind bis zur Bewusstlosigkeit

Am Landesgericht Feldkirch wurde Montag ein Fall von kaum fassbarer Kindesmisshandlung verhandelt. Einzelrichter Peter Mück verurteilte einen 23-Jährigen aus Hohenems, der vor über einem Jahr seinen damals zwei Monate alten Sohn bis zur Bewusstlosigkeit geschüttelt und dadurch schwer verletzt hatte wegen "Quälen unmündiger Personen" zu zwei Jahren unbedingter Haft.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten Berufung ein, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte im Mai 2001 den schreienden Säugling durch heftiges Schütteln "beruhigt". Als das Kleinkind bewusstlos wurde, brachten es die Eltern in das Krankenhaus Hohenems, wo die Ärzte die schweren Verletzungen (u.a. Schädelbruch, Hirnverletzungen, Rippenbrüche) feststellten.
Laut gerichtsmedizinischem Gutachten ist das Kind als Folge des "Schütteltraumas" ein Dauerpflegefall im Rollstuhl und wird voraussichtlich nie richtig hören, sehen oder sprechen können.
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