Freitag, 21. Juni 2002

Juristischer Coup bringt Erste Bank 290 Mio. Euro

  • Kontrolle über den ganzen Sparkassensektor

Ein juristischer Coup im Parlament soll der Ersten 290 Millionen Euro bringen - und die Kontrolle über den ganzen Sparkassensektor.

Am 27. Februar 2002 herrschte in der Wiener Grimmelshausengasse 1 ungewöhnliche Hektik. Normalerweise bieten die verstaubten Hallen des Österreichischen Sparkassenverbandes eine verschlafene Kulisse. Doch nicht an jenem Mittwochvormittag.

Der Verband hatte in einer Nacht-und-Nebel-Aktion alle Präsidiumsmitglieder zu einer außerordentlichen Sitzung zusammengetrommelt. Einziger Tagesordnungspunkt: „BWG-Novelle – Kreditinstitutsgruppe“. Unter den Teilnehmern herrschte laut Sitzungsprotokollen gehörige Aufregung.

Grund: eine geplante Änderung des Bankwesengesetzes (BWG) – initiiert von Erste- Bank-General Andreas Treichl höchstpersönlich.

Durch die BWG-Novelle will Treichl den seit Anfang des Jahres geltenden Haftungsverbund – Erste Bank und Sparkassen versprechen einander im Krisenfall gegenseitige Hilfeleistung – als sogenannte Kreditinstitutsgruppe gesetzlich verankern.

Weitreichende Folgen
Eine legistische Änderung mit weitreichenden Folgen: Gelingt das Husarenstück, darf Treichl nicht nur rund sechzig Sparkassen in einer Bilanz konsolidieren. Auch 290 Millionen Euro Eigenkapital (fast vier Milliarden Schilling), die nun zur Absicherung von Bankgeschäften wie Devisentransaktionen gesetzlich gebunden sind, würden dann frei. Zusammen mit der Kapitalerhöhung im Sommer wäre die Kriegskasse der Ersten mit 900 Millionen Euro prall gefüllt.

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21.6.2002 16:56