Donnerstag, 20. Juni 2002

Brüssel prüft VW-Gesetz - Aufregung in Deutschland

  • Schröder will "jeden bekämpfen, der ... Veränderungen ... will"

Aufregung herrscht in Deutschland. Mittwoch erst verurteilte Brüssel die deutsche Post - Gegenstrategien werden überlegt. Jetzt bestätigte ein Sprecher, dass die Kommission das "VW-Gesetz" prüft, das dem Land Niedersachsen politischen Einfluss auf Volkswagen erlaubt.

Der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) erneuerte am Donnerstag sein Versprechen, sich für den Erhalt des Gesetzes einzusetzen.

"...jeden bekämpfen..."
"Für mich ist völlig klar: Unter meiner Führung wird es in Deutschland keine Veränderung an diesem Gesetz geben, und wir werden jeden bekämpfen, der über Europa Veränderungen herbeiführen will", sagte Schröder auf einer Betriebsversammlung von Volkswagen in Wolfsburg vor rund 11.000 Mitarbeitern.

Nach einem Bahn brechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den "Goldenen Aktien" Anfang Juni prüfe die EU-Behörde derzeit zehn Gesetze in EU-Staaten, die Übernahmebarrieren vorsehen, sagte der Sprecher von Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein am Donnerstag in Brüssel. Ein Verfahren der Kommission wegen angeblicher Verletzung des EU-Vertrages könnte zu einer Klage gegen die Bundesrepublik vor dem EuGH führen.

20% Maximum
Das VW-Gesetz sieht vor, dass kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte besitzt, selbst wenn er mehr Aktien hat. Das Land Niedersachsen hält rund 18,5 Prozent der Stammaktien von VW und kann daher bislang nicht überstimmt werden.

Die Kommission untersucht bereits seit längerem das VW-Gesetz, ohne dass bisher ein Verfahren eröffnet wurde. Zu den weiteren Fällen, die auf dem Prüfstand stehen, gehört ein spanisches Gesetz, das ausländischen Investoren den Einstieg in Energieunternehmen erschwert, oder eine Anti-Übernahmeregelung beim Kopenhagener Flughafen. Der EuGH hatte unlängst entschieden, die Sicherung staatlichen Einflusses auf Unternehmen über Goldene Aktien müsse im zwingenden Allgemeininteresse liegen; damit hatte der EuGH hohe Maßstäbe bei diesen umstrittenen Vetorechten gesetzt.

Die Kommission wird voraussichtlich am 2. Juli ihren neuen Vorschlag für ein EU-Übernahmegesetz vorlegen. Laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom Donnerstag will die Kommission vorschlagen, den Vorständen europäischer Unternehmen nur begrenzte Möglichkeiten bei der Abwehr von Übernahmeversuchen einzuräumen. Komme es zu dieser "Neutralitätspflicht" für die Vorstände, müsse Deutschland sein nationales Übernahmegesetz über Bord werfen, schrieb die Zeitung.

20.6.2002 16:14