Mittwoch, 19. Juni 2002

EU-Kommission: Deutsche Post muss Millionen zahlen

  • Beihilfen-Rückzahlung an die Bundesrepublik Deutschland
  • Eine der höchsten Rückzahlungen, die EU je verlangte

Die Deutsche Post muss Beihilfen von 572 Mill. Euro an die Bundesrepublik Deutschland zurückzahlen. Das entschied die EU-Kommission bei ihrer Sitzung in Luxemburg. Der Grund für die Strafe: Die Post habe die - nicht geschützte - Paketsparte mit Einnahmen aus der dem monopolisierten Briefgeschäft subventioniert.

Die Brüsseler Behörde hatte seit 1999 untersucht, ob die Post die Paketsparte früher mit Einnahmen aus dem Briefgeschäft subventioniert hat. Die Post und die Bundesregierung als Mehrheitseigentümer hatten den Vorwurf zurückgewiesen.

Verhandlungen mit Deutscher Regierung
Nach dem Kommissionsbeschluss soll es Verhandlungen mit der Bundesregierung über die Beihilfen-Rückführung geben. Dabei könnte auch eine mögliche Portosenkung eine Rolle spielen. Ob sich die EU-Kommission dabei auf eine verringertes Porto einlassen würde, wie das nach Medienberichten von der Post vorgeschlagen worden war, ist allerdings offen.

Der Betrag ist einer der höchsten, dessen Rückzahlung die Kommission jemals verlangte. 1999 war die Westdeutsche Landesbank zur Beihilfen-Rückzahlung von 808 Mill. Euro verpflichtet worden.

Die Aktie der Deutschen Post hat am Tag der Entscheidung der EU-Kommission über eine Beihilfen-Rückzahlung durch das Unternehmen in Höhe von rund 570 Mill. Euro nachgegeben. Die Post-Aktie hatte bereits seit dem Morgen in der Verlustzone notiert.

19.6.2002 13:59