Stichwort Ökopunkteregelung: Was ist das?
- Transitabkommen läuft spätestens Ende 2003 aus
Die Ökopunkteregelung ist Bestandteil des Transitabkommens Österreichs mit der EU von 1992, das durch ein Protokoll mit einer Sonderregelung in den Beitrittsakten Österreichs zur EU 1994 ergänzt wurde. Die Regelung zielt im Wesentlichen auf die Reduktion der Gesamtemission von Stickoxiden (Nox) ab. Sie sieht vor, dass jeder Lkw im Transitverkehr durch Österreich eine bestimmte Zahl von Ökopunkten benötigt, die dem Wert seiner NOx-Emissionen entspricht.
Die Zahl der zu vergebenden Ökopunkte ist laut Transitvertrag in einem Kontingent begrenzt. Dieses Kontingent wird verringert, sofern die Zahl der Transitfahrten in einem Jahr den Referenzwert des Jahres 1991 um mehr als 8 Prozent übersteigt, wobei die Verringerung nach Maßgabe des Vertrags unmittelbar im Folgejahr zu erfolgen hat.
Der EU-Rat hatte nach der Zunahme des Verkehrsaufkommen im Jahr 1999 um 14,57 Prozent gegenüber 1991 die erforderliche Verringerung auf die Jahre 2000 bis 2003 - nämlich je 30 Prozent der Verringerung in den Jahren 2000, 2001 und 2002 sowie die restlichen 10 Prozent 2003 - erstreckt. Österreich hat dagegen im Dezember 2000 den EuGH angerufen. Dieser hat die Verteilung der Ökopunkte-Reduzierung für das Schwellenjahr 1999 akzeptiert, nicht jedoch für das Jahr 2000, wo es wieder zu einem Übersteigen des Schwellenwertes gekommen ist.

