"profil": Österreichische Stromlösung steht am 2. Juli
- Wichtige vertragliche Details sind bereits geklärt
- Regulierungsbehörde droht mit Kartellgericht

Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, befinden sich die Verhandlungen über Details zur geplanten österreichischen Stromlösung in der Endrunde. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein wird das rund 100-seitige Vertragswerk am 2. Juli der Öffentlichkeit präsentieren.
Laut "profil" ist es in den Verhandlungen zwischen Verbundgesellschaft und Energie Allianz (EVN, Wienstrom, Energie Oberösterreich AG, Linz AG und Bewag) bereits zu einer Einigung über die heikelsten Punkte der Stromlösung gekommen: So wurde bereits ein detailliertes Regelwerk über den zentral gesteuerten Einsatz von Kraftwerken fixiert. Weiters gab es am vergangenen Donnerstag Einigung über die gesellschaftsrechtliche Konstruktion der zu gründenen gemeinsamen Handels- und der gemeinsamen Großkundengesellschaft. Beide werden als Aktiengesellschaften gegründet, um den Vorständen größtmögliche Unabhängigkeit zu gewährleisten.
Regulierungsbehörde droht mit Kartellgericht
Laut dem Nachrichtenmagazin könnte es im Zusammenhang allerdings mit der Stromlösung zu kartellrechtlichen Problemen kommen: Am 1. Juli, dem Tag vor der Präsentation, tritt das novellierte Kartellgesetz in Kraft. Es räumt auch Regulierungsbehörden die Möglichkeit ein, Prüfungsanträge bei der neuen Wettbewerbsbehörde zu stellen, sofern der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vermutet wird.
Die Regulierungsbehörde der Strombranche, E-Control, könnte sich zu einem solchen Schritt veranlasst sehen, meldet "profil". Das Nachrichtenmagazin zitiert E-Control-Chef Walter Boltz, der das neue Konstrukt "mit einem wachen Auge" beobachten will. Sollte sich ein "koordiniertes Verhalten" der beteiligten Stromunternehmen abzeichnen, werde er einschreiten, sagt Boltz. Theoretisch hat Minister Bartenstein gegenüber der Regulierungsbehörde ein Weisungsrecht und könnte solcherart unterbinden, dass E-Control einen Antrag bei der Wettbewerbsbehörde stellt. Laut "profil" sei aber nicht anzunehmen, dass der Wirtschaftsminister von diesem Recht Gebrauch machen wird.
Die komplette Story lesen Sie im neuen "profil"!
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