Experte meint: "Banken sind mit Strafe gut bedient"
- Höchstrahmen von 10% des Umsatzes nicht ausgeschöpft
- Strafen betrugen maximal 1,82%, meist nicht mehr als 1%
Mit der 124 Mill. Euro-Kartellstrafen der EU-Kommission sind die acht Österreich-Banken gut bedient! Dieser Meinung ist ein Kartellexperte. Im EU-Rahmen sei der Strafsatz "gemäßigt und angemessen". Der Höchstrahmen von zehn Prozent des Umsatzes sei bei weitem nicht ausgeschöpft worden. Die Strafen seien meist unter einem Prozent geblieben, maximal betrugen sie 1,82 Prozent.
Und das, obwohl EU-Wettbewerbskommissar Monti das Kartell öffentlich als "eines der schockierendsten, das die Kommission je aufgedeckt hat" brandmarkte.
Den Österreichern hätten auch verschiedene parallele Kartelle vorgeworfen werden können, was die Strafen sofort empfindlich in die Höhe getrieben hätte. Deutschland hatte sich unter anderem deshalb im beratenden Ausschuss für eine höheren Strafsatz ausgesprochen.
Auch sei den Österreichern mit der heutigen Entscheidung praktisch die Strafe für Preisabsprachen bei den Wechselgebühren erlassen worden. Und zwar indem dieser Punkt, für den es von der EU-Kommission ein zusätzliches Verfahren gab, im allgemeinen Vorwurf der Preisabsprachen unterging. Fünf deutsche Banken müssen laut einer Entscheidung von Ende 2001 alleine wegen illegaler Preisabsprachen bei den Wechselgebühren 108 Mill. Euro Strafe zahlen.
Sinnlos sei es aber, wenn die Banken auf ihren Umsatz hinwiesen und eine Strafe in direkter Relation zum Umsatz verlangten. Die EU-Kommission habe drei Kategorien von Sündern gebildet: Jeweils 30,38 Mill. Euro sollen Erste Bank, Bank Austria und RZB zahlen. Bei der Ersten komme aber die Fusion mit der Giro dazu, die bis 1998 noch eigenständig war und mit gut 7 Mill. Euro im Strafregister aufscheint, in der gleichen Kategorie wie Bawag, P.S.K. und ÖVAG. Jeweils 1,52 Mill. stehen für die "kleinen" NÖ Hypo und RLB NÖ-Wien zu Buche.
Einspruch beim Europäischen Gerichtshof könnte sich lohnen!
Einspruch in Luxemburg einzulegen, könnte sich laut Experten lohnen. Es sei etwa eine juristisch interessante Frage, ob es zulässig sei, dass die RZB für den ganzen Raiffeisensektor den Kopf hinhalten musste. Schon bei einer Reduktion der Strafe um fünf Mill. Euro wären die Anwaltskosten gedeckt. In Einzelfällen hat der EuGH die Strafen der EU-Kommission bereits erheblich gesenkt.
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