EU-Parlament: Ende von Tierversuchen für Kosmetika
- Soll ab 2005 kommen

Die europäischen Tierschützer können einen Etappensieg feiern: Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika sollen ab 2005 EU-weit verboten werden. Für Kosmetikprodukte, die an Tieren getestet wurden, soll mit wenigen Ausnahmen ein Verkaufsverbot ab 2007 gelten. Dafür hat sich das Europa-Parlament am Dienstag in Straßburg mit breiter Mehrheit in zweiter Lesung ausgesprochen. Es bekräftigte damit seine bereits in erster Lesung eingenommene Position.
Die Berichterstatterin Dagmar Roth-Behrendt (SP) ging nach der Abstimmung davon aus, dass es zu einem Vermittlungsverfahren mit dem EU-Rat kommen wird, da das Parlament zahlreiche Änderungen zu der geplanten Richtlinie eingebracht hat. Insbesondere wollte der Rat ein Versuchsverbot erst dann erlassen, wenn Alternativtests von allen OECD-Staaten anerkannt seien. Dies dauert dem EU-Parlament aber zu lange. Die EU-Kommission hatte sich gegen ein EU-weites Verkaufsverbot an Tieren getesteter innovativer Kosmetika geäußert, um keinen Handelsstreit mit den USA vom Zaun zu brechen. Derzeit existieren vier Testmethoden, die ohne Versuche an Tieren auskommen.
Für drei Toxizitätstests, bei denen den Versuchstieren zwangsweise Chemikalien in den Magen eingeführt werden, soll die Frist bis zum "Aus" bis 2012 verlängert werden, forderte das Parlament. Die Industrie hatte geltend gemacht, dass sie zehn Jahre für die Entwicklung anderer Testmethoden benötige. Für die neuen Produkte soll überdies nach dem Wunsch des Parlaments eine Kennzeichnungspflicht bis zum Totalverbot 2007 eingeführt werden, um die Konsumenten abzuschrecken.
Nicht betroffen von der Vorlage sind bereits auf dem Markt befindlichen Erzeugnisse, das Test- und Verkaufsverbot soll lediglich für innovative Produkte eingeführt werden. Über 8.00 Substanzen wurden bereits an Tieren erprobt. Die Zahl der jährlich in der EU durchgeführten Tierversuche wird auf mindestens 38.000 geschätzt. Laut Umfragen sind rund 70 Prozent der EU-Konsumenten gegen Tierversuche zur Herstellung von Kosmetika, 90 Prozent sind für eine Kennzeichnung derartiger Produkte.
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