Grazer Bub nach Badeunfall gestorben
- Bub war kein geübter Schwimmer
- Schule fühlt sich schuldlos

Der 13-Jährige Schüler, der gestern Mittag in einem Grazer Freibad leblos am Boden des Sprungbeckens liegend gefunden wurde, ist an den Folgen eines Gehirnödems verstoben. Ob die Ursache des Unfalls - wie zuerst angenommen - ein Sprung vom 10-Meter-Turm war, konnte am Freitag Vormittag vorerst nicht bestätigt werden. Die Schule füllt sich jedoch schuldlos: Die Lehrer seien ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen. Der Junge war "kein geübter Schwimmer" so die Direktorin.
Die Schulklasse mit 22 Schülern sei von drei Lehrern begleitet worden, zwei von ihnen hätten die Schwimmlehrerausbildung absolviert. "Um 10.30 wurde Isaac noch von einem Mitschüler gefilmt, um 10.45 Uhr hat noch sein Vater mit ihm telefoniert und ihm bestätigt, dass er bis 14.00 Uhr bleiben darf", so Direktorin Irmingard Otto am Freitag im Gespräch. Kurz nach 11.00 lag der Bub leblos am Grund des Beckens und wurde von einem Mitschüler entdeckt.
"Wir wissen nicht, wie so etwas möglich ist", so Otto, die zwar bestätigte, dass der Bub im Sprungbecken gefunden wurde, allerdings auch die Vermutung zurückweist, dass der Bub verbotenerweise und unbemerkt von den Lehrern vom 10-Meter-Turm gesprungen sein könnte. "Alle Schüler bis auf eine Schülerin sagen, dass sich der Bub nicht am Springen beteiligt hat", so Otto. Zur Zeit des Unglücks sei der Zugang zum Sprungturm überhaupt mit einer Kette versperrt gewesen. "Wir gehen davon aus, dass die Kollegen ihrer Aufsichtspflicht ordnungsgemäß nachgekommen sind", so die Direktorin. Der Bub sei laut Auskunft des Vaters gesund gewesen und habe keine Krankheiten gehabt, die der Teilnahme an der Schwimmveranstaltung entgegengestanden wären. "Allerdings war er, wie uns der Vater nun mitteilte, kein geübter Schwimmer", so die Direktorin.
Der Zustand des Buben, der von den Lehrern noch vor Ort reanimiert werden konnte, sei bei Einlangen in die Kinderklinik am LKH schon "äußerst kritisch" gewesen, so der behandelnde Mediziner Siegfried Rödl, auf Anfrage. Auf Grund der labilen Kreislaufsituation seien nur Röntgenaufnahmen nicht aber ein Computertomogramm oder eine Magnetresonanzaufnahme angefertigt worden. "Innere Verletzungen, die auf einen Aufprall am Wasser hinweisen würden, haben wir nicht festgestellt", so Rödl. Bisher könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob der Unfall auf einen unglücklichen Sprung zurückzuführen ist. Die Leiche des Kindes soll obduziert werden.
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